Der Staat kassiert dann einheitlich 25 % Abgeltungssteuer. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das bedeutet bis zu 28 % weniger Ertrag!
Grundsätzlich von der Abgeltungsteuer betroffen sind alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge und Dividenden. Die Pauschalsteuer erfasst zudem auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Kapitalanlagen und Termingeschäften. Gleichzeitig streicht der Gesetzgeber das Halbeinkünfteverfahren, wonach Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern waren.
Mit der richtigen Strategie können Sie dem Finanzamt jedoch Paroli bieten und sich die Abgeltungsteuer sparen. Höchste Eisenbahn also, gemeinsam mit der BBV die Weichen für eine langfristig effektive Zukunftsvorsorge zu stellen.
Mit welchen Änderungen in Zukunft gerechnet werden muss und welche Maßnahmen Sie dagegen ergreifen sollten, lesen Sie auf unseren Informationsseiten zur Abgeltungssteuer oder Sie sprechen mit Ihrem zuständigen BBV-Berater.
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