Erhöhen Sie Ihre monatlichen Beiträge für Ihre Altersvorsorge, ohne Ihr Nettoeinkommen zu schmälern!
So geht's: Vermögenswirksame Leistungen in betriebliche Altersversorgung umwandeln - mit der BBV-Fondsrente GARANTIEhoch3
Die BBV-Fondsrente GARANTIEhoch3 ist nicht nur für die reine private Altersvorsorge ein ausgezeichnetes Produkt, sie ist auch bestens geeignet, wenn es um die Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen in betriebliche Altersversorgung geht.
Was wenige wissen
- Vermögenswirksame Leistungen stellen für den Arbeitnehmer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einen Zufluss von Arbeitslohn dar. Die darauf anfallenden Steuern und Abgaben belasten somit das Nettogehalt.
- Vermögenswirksame Leistungen können zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
- Durch die Ersparnisse kann im Ergebnis - bei unverändertem Nettogehalt - sogar deutlich mehr als die eigentliche vermögenswirksame Leistung in den Vertrag eingezahlt werden.
Darüber hinaus bietet die
BBV-Fondsrente GARANTIEhoch3 hohe Renditechancen an der Börse und drei Garantien für eine optimale Absicherung:
- Die Beitragsgarantie der BBV schließt das Verlustrisiko an den Kapitalmärkten komplett aus, da die gesamten Beiträge zu mindestens 100% zum Ende der Laufzeit garantiert sind.
- Die Höchststandsgarantie sichert die zwischenzeitlich an der Börse erzielten Gewinne des Fonds kontinuierlich und systematisch ab. So kann die Beitragsgarantie der BBV ganz erheblich steigen, je nachdem, wie sich die Börse entwickelt und welche Laufzeit gewählt wurde.
- Die Rentengarantie sichert Ihnen eine lebenslange Rentenleistung. Selbstverständlich können Sie statt einer lebenslangen Rente auch das Kapitalwahlrecht ganz oder teilweise ausüben.
Was ist zu beachten?
- Tarifverträge beachten: Da es sich um tarifliche Lohnbestandteile handelt, muss gewährleistet sein, dass der Tarifvertrag die Umwandlung in eine betriebliche Altersversorgung zulässt. Viele Tarifverträge sehen eine solche Möglichkeit vor.
- Wegfall der Arbeitnehmer-Sparzulage: Bei Arbeitnehmern, bei denen das zu versteuernde Einkommen unterhalb der Höchstgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage liegt (Ledige: 17.900 EUR, Verheiratete: 35.800 EUR) entfällt die Zulage durch die Umwandlung.
So geht's
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass künftig die bisherige vermögenswirksame Leistung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird. Als Durchführungsweg bietet sich am besten die Direktversicherung an.
- Vorteile für Arbeitnehmer: Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, dies ermöglicht eine höhere Geldanlage für den Aufbau einer Altersversorgung bei unverändertem Nettoeinkommen.
- Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber spart ebenfalls den Arbeitnehmer-Anteil an den Sozialabgaben.
Zwei Berechnungsbeispiele:
Lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, Grundtabelle 2010:
So werden monatlich 39 Euro mehr angelegt - bei gleichem Netto
Verheirateter Arbeitnehmer, 1 Kind, Splittingtabelle 2010:
So werden monatlich 30 Euro mehr angelegt - bei gleichem Netto
Online-Rechner "Betriebliche Altersversorgung"
Aber auch ohne vermögenswirksame Leistungen lohnt sich der Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung - denn natürlich kommen Ihnen auch hier die Steuer- und Abgabenersparnisse zu Gute.
Wie wenig Sie für einen Monatsbeitrag von 100 Euro selbst aufbringen müssen, berechnen Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechner.
Für ausführliche Informationen steht Ihnen gerne Ihr BBV-Berater zur Verfügung - oder sie wenden sich an unser Kunden Service Center.