Allein in den ersten neun Monaten diesen Jahres wurden rund 750.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen. Doch viele Beschäftigte wissen nicht, dass sie ebenfalls Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben könnten - nämlich ein großer Teil der so genannten Minijobber. Und das sind nicht wenige. Immerhin arbeiten knapp 7 Millionen Beschäftigte heute in Minijobs mit einem Gehalt bis 400 EUR brutto monatlich.
Nur geringe gesetzliche Rentenansprüche
Meist sind 400-Euro Kräfte versicherungsfrei, da der Arbeitgeber eine Pauschale von 30 Prozent * für den Arbeitnehmer bezahlt: 13 Prozent für die Krankenversicherung, 15 Prozent für die Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer. Aber das bedeutet auch, dass trotz des Beschäftigungsverhältnisses nur minimale Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Eine zusätzliche, private Altersvorsorge wäre deshalb dringend notwendig, doch scheint dies für viele nicht bezahlbar.
So funktioniert’s
Mit Hilfe staatlicher Förderung im Rahmen der Riester-Rente und zusätzlichen geringen Eigenbeiträgen könnte jedoch relativ leicht eine sinnvolle private Altersversorgung aufgebaut werden. Doch die Riester-Rente erhalten Beschäftigte nur, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Um in den Genuss der Riester-Förderung zu gelangen, verzichtet der Arbeitnehmer also künftig auf seine Versicherungsfreiheit und stockt die verringerten Rentenbeiträge, die der Arbeitgeber zahlt, auf den vollen Beitrag von derzeit 19,9 Prozent auf.
Das ist nicht viel, denn es fehlen nur 4,9 Prozent - die Differenz zwischen dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent und dem vollen Beitragssatz von 19,9 Prozent. Das sind bei einem 400-Euro-Gehalt 19,60 Euro. Diese 19,60 Euro werden vom Lohn einbehalten und zusammen mit dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers abgeführt. Dazu muss der Minijobber seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Die Aufstockung beginnt dann am folgenden Tag, es sei denn, der Arbeitnehmer wünscht einen späteren Beginn.
* Hinweis: Für in privaten Haushalten Beschäftigte werden nur 12 Prozent pauschal abgeführt - bei diesen Minijobs gelten die vorgenannten Beträge somit nicht.
Viele Vorteile für Minijobber
Von dieser Möglichkeit profitieren Minijobber gleich mehrfach, denn zur staatlichen Riester-Förderung kommen zusätzlich die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung dazu:
| Telefon: | 01801 / 228 366 * |
| 089 / 6787-1111 | |
|
Montag bis Freitag |
|
| Fax: | 01801 / 228 329 * |
| E-Mail: |
|
|
* Festnetz: |