Gibt es noch eine Spekulationsfrist?
Nein, der Gesetzgeber strich zum 01.01.2009 die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf Veräußerungsgewinne von Wertpapieren steuerfrei waren.
Für wen rechnet sich die Abgeltungsteuer?
Vom pauschalen Abgeltungsteuersatz profitieren vor allem Anleger, deren persönlicher Steuersatz höher als 25 % ist. Sollte der persönliche Steuersatz unter 25 % liegen, können zuviel gezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Die Abgeltungsteuer wirkt sich auf die individuelle Steuerprogression aus: Kapitalerträge verschwinden aus der Steuererklärung und wirken sich daher nicht progressionserhöhend aus. Folge: Der Steuersatz auf das übrige Einkommen sinkt.
Wie sieht der neue Sparerpauschbetrag aus?
Der bisherige Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro werden zu einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Er beträgt bei Einzelveranlagung 801 Euro. Für Ehepaare gilt das Doppelte. Der Gesetzgeber streicht gleichzeitig die Abzugsmöglichkeiten für die Kosten der Aktienanlage, die über den neuen Sparer-Pauschbetrag hinausgehen. So sind mit dem Pauschbetrag alle Kosten abgegolten, die die Sparer bisher geltend machen konnten: Kosten für Depotführung, Vermögensberatung, Fahrten zu Hauptversammlungen, Börsenbriefe, etc. können seit 2009 nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Welche Möglichkeit der Verlustverrechnung gibt es?
Bis Ende 2008 entstandene, noch nicht genutzte Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften können Sie noch bis 2013 mit positiven Kapitaleinkünften verrechnen. Verluste ab 2009 beispielsweise aus dem Verkauf von Fondsanteilen können ab 2009 mit Veräußerungsgewinnen, laufenden Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Aktienkursverluste dürfen nur mit Aktienkursgewinnen verrechnet werden. Ein Ausgleich von Verlusten mit anderen Einkunftsarten wie etwa Lohneinkünften ist nicht möglich.
Was ändert sich bei privaten Rentenversicherungen?
Nichts. Sofern sich der Versicherte eine lebenslange Rente auszahlen lässt, muss er auch künftig nur den Ertragsanteil mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn. Hat der Versicherte bei Beginn der Rente beispielsweise das 65. Lebensjahr vollendet, beträgt der Ertragsanteil lediglich 18 %.
Was ändert sich bei der Riester-Rente?
Auch hier ändert sich nichts. Die Rentenleistungen müssen weiterhin in der Auszahlphase komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Was ändert sich bei der Rürup-Rente?
Auch hier gilt: keine Änderungen. Die Auszahlungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz, wobei lediglich ein bestimmter Teil steuerpflichtig ist. Dieser hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab (z.B. Rentenbeginn 2020: steuerpflichtiger Anteil der Rente: 80%).
Ändert sich die Besteuerung von Lebensversicherungen?
An dem Steuerprivileg der Lebensversicherung hat sich nichts geändert: Auch künftig müssen Erträge (Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und einbezahlten Beiträgen) aus Lebensversicherungen nur zur Hälfte versteuert werden, sofern die Versicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, ihre Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und die Versicherungssumme frühestens im Alter von 60 Jahren an den Versicherten ausgezahlt wird. Auf diesen Betrag kommt dann der persönliche Steuersatz des Versicherten zur Anwendung. Dieses Privileg gilt für alle Lebensversicherungen und die Variante der einmaligen Kapitalauszahlung bei privaten Rentenversicherungen.
Um die hälftige Steuerbefreiung geltend zu machen, muss der Steuerpflichtige die Erträge aus der Lebensversicherung in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Bei bis Ende 2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen erhalten Versicherte die Auszahlung in der Regel komplett steuerfrei. Voraussetzung: Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre, enthält einen Mindest-Todesfallschutz von 60% und hat eine Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren.
Wird die Versorgungslücke durch die Abgeltungsteuer größer?
Ja, sofern Sparer bei ihrer privaten Altersvorsorge auf Aktien, Fonds oder festverzinsliche Wertpapiere setzen. Denn von den Gewinnen müssen sie künftig 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abführen. Um das gleiche Ergebnis zu erreichen, müssen diese Anleger entweder ihre monatlichen Sparsummen erhöhen, oder sich auf geringere Auszahlungen einstellen. Wer allerdings auf Lebens-/Rentenversicherungen setzt, hat keine weiteren Einschnitte zu erwarten.
Weitere ausführliche Informationen zur Abgeltungsteuer finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de
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