Seit 1.1.2009 zahlen Privatanleger einheitlich 25 % Abgeltungsteuer an den Staat. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das bedeutet bis zu 28 % weniger Ertrag!
Grundsätzlich von der Abgeltungsteuer betroffen sind alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge und Dividenden. Die Pauschalsteuer erfasst zudem auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Kapitalanlagen und Termingeschäften. Gleichzeitig streicht der Gesetzgeber das Halbeinkünfteverfahren, wonach Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern waren.
Banken und Fondsgesellschaften sind nach wie vor verpflichtet, auf Kapitalerträge Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Da diese Einkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen, hat die Kapitalertragsteuer jetzt grundsätzlich abgeltende Wirkung. Daher auch der Name Abgeltungsteuer. Der Steuerpflichtige muss im Gegenzug die Kapitaleinkünfte nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Für die Mehrzahl von Kapitalanlagen, die noch bis zum 31.12.2008 erworben wurden, gewährt der Gesetzgeber dauerhaften Bestandsschutz. Das heißt, dass z.B. bei Investmentfondsanteilen, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, eventuelle Veräußerungsgewinne bei Beachtung der Spekulationsfrist von einem Jahr auch nach dem 31.12.2008 noch steuerfrei bleiben.
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