BBV-Relax2 - die VVG-konforme Angebots- und Antragsabwicklung
Sparen Sie sich Druckkosten und einen Koffer voller Unterlagen. Lehnen Sie sich entspannt zurück - mit BBV-Relax2!
Die VVG-Reform brachte viele Änderungen für Versicherungsgesellschaften und Vertriebspartner:
- Abschaffung des Policen-Modells
- Änderung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
- Neues Widerrufsrecht: einheitlich 14 Tage (Lebensversicherungen 30 Tage) ab Vertragsabschluss
- Neue Haftungszeiten
- Beratungs- und Dokumentationspflicht
Letzteres bedeutet: Der Kundenbedarf muss detailliert analysiert werden und die Kunden müssen rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags alle wesentlichen Unterlagen und Informationen erhalten. Die Beratungsgespräche müssen außerdem von den Vertriebspartnern dokumentiert werden.
Mit dem speziell für Sie entwickelten BBV-Modell Relax2 ist auch unter Berücksichtigung aller Anforderungen weiterhin effizienter Verkauf sichergestellt.
Ablauf BBV-Relax2 in der Praxis:
1. Schritt:
Nach der Analyse der Versorgungssituation wird das unverbindliche Angebot erstellt und dem Kunden übergeben. Das Angebot wird aber bereits um die notwendigen Unterlagen vervollständigt.
Hierzu zählen im Einzelnen
- die Information zum Versicherungsangebot,
- das Empfangsbestätigungsformular über die erhaltenen Unterlagen,
- die dazugehörigen Bedingungen mit evtl. dazugehörigen Tarifbestimmungen,
- das Merkblatt zur Datenverarbeitung,
- der Hinweis zur Belehrung über die vorvertraglichen Anzeigepflichten.
Nach der Fertigstellung des Angebotes kann dieses über den BBV-Warenkorb versandt werden. Hierbei wird das komplette Dokument (inklusive aller Bedingungen) je nach gewünschtem Weg Ihnen und/oder dem Kunden zugeleitet.
Vorteile des BBV-Warenkorbs:
- Wird der Postweg gewählt, wird der Druck der Unterlagen aus dem Online-Angebotsberechnungsprogramm Internet-Services (IS) angestoßen und über die BBV-Hauptverwaltung an den Vertriebspartner oder den Kunden oder an beide versandt.
- Wird der Weg per Mail gewünscht, wird eine pdf-Datei generiert und an die angegebene Mail-Adresse (Vertriebspartner oder Kunde oder beide) versandt.
Weitere Alternativen:
- Lokaler Druck: das fertig gestellte Angebot (inklusive Verbraucherinformationen) kann aus dem Online-Angebotsberechnungsprogramm Internet Services heraus ausgedruckt und dem Kunden übergeben werden.
- Download mit Speicherung und Übergabe auf Datenträger: das Angebot (inklusive Verbraucherinformationen) kann aus Internet Services heraus heruntergeladen und auf einen Datenträger (CD und USB-Stick) gespeichert werden. Dieser Datenträger kann dem Kunden anschließend übergeben werden.
2. Schritt:
Im weiteren Beratungstermin, nach Aushändigung oder Zusendung der Verbraucherinformationen, wird die Antragsaufnahme durchgeführt und - soweit noch nicht geschehen - das Beratungsprotokoll erstellt. Zu Ihrer Unterstützung hält die BBV ein neutrales Beratungsprotokoll mit rechtlich geprüften Formulierungshilfen zur Verfügung; auf Wunsch übernimmt die BBV auch die Speicherung und Verwaltung der Gesprächsprotokolle.
Für die Policierung ist der unterschriebene Antrag mit den dazugehörigen Dokumenten erforderlich. Bei Mehrfachagenten benötigen wir grundsätzlich jeweils die Unterschrift des Kunden auf dem Antrag und den dazugehörigen Dokumenten sowie auf Verlangen das unterschriebene Beratungsprotokoll.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer oder die zuständige Maklerdirektion gerne zur Verfügung.