Betriebliche Altersversorgung
mit der BBV-Garantierente ZUKUNFT
Hohe Werte, größte Sicherheit und ausgezeichnete Rendite-Chancen von Anfang an - drei erstklassige Argumente für eine gesicherte Zukunft!
Die BBV bietet alle wichtigen bAV-Varianten - von der Direktversicherung bis zur BBV-Unterstützungskasse e.V. Mit vielen Vorteilen für Ihre Kunden, deren Arbeitgeber und Sie.
Die BBV-Garantierente ZUKUNFT kann sowohl als Direktversicherung, als Rückdeckungsversicherung zu Pensionszusagen sowie innerhalb der BBV-Unterstützungskassenzusage eingesetzt werden.
Sie ist das ideale Produkt für die betriebliche Altersversorgung und bietet alle Vorteile einer modernen Zukunftsvorsorge:
- Hohe Renditechancen an der Börse,
- eine garantiert lebenslange Rente
- und alles ohne Risiko - die gesamten Beiträge sind zu mindestens 100 % am Ende der Laufzeit garantiert.
Damit erfüllt die BBV-Garantierente ZUKUNFT alle Voraussetzungen für eine Beitragszusage mit Mindestleistung.
Das bedeutet: Kein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber - unabhängig von der Fondsentwicklung - und hohe Sicherheit für den Arbeitnehmer durch die "Geld-zurück-Garantie".
Beispiel Direktversicherung
Mit der Direktversicherung bieten Sie Ihren Kunden bereits attraktive Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse. Die BBV-Garantierente ZUKUNFT sorgt zusätzlich für den nötigen Rendite-Kick und bietet gleichzeitig eine Absicherung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf höchstem Niveau.
1. Hohe Renditechancen bei garantierter Sicherheit!
Die BBV-Garantierente ZUKUNFT kombiniert Sicherheit und erstklassige Renditechancen durch das perfekte Zusammenspiel einer klassischen konservativen Anlage, eines Wertsicherungs-Fonds und einer Auswahl hochwertiger Aktienfonds.
Dazu werden die Beiträge automatisch auf drei „Töpfe“ aufgeteilt:
- In Topf 1 wird ein Teil des regelmäßigen Beitrages bei der BBV angelegt - besonders sicher nach den Grundsätzen der Versicherung.
Das bringt die nötige Basis-Sicherheit.
- Bei Topf 2 erfolgt die Anlage eines weiteren Teiles des Beitrages in einem Wertsicherungs-Fonds. Hier handelt es sich um einen Aktienfonds.
Das Besondere an diesem Fonds: Der Wert des dort angesammelten Guthabens wird jeden Monat zu 80 Prozent abgesichert und in dieser Höhe garantiert. So werden Sicherheit und die Renditechancen der Börse sinnvoll vereint.
- Bei Topf 3 fließt der letzte Teil des Beitrages in renditestarke Investmentfonds, die Ihr Kunde aus einer hochwertigen Fondspalette frei auswählen kann. Dieser Topf erhöht die Performance-Chancen deutlich.
2. Problemlos bei Arbeitgeberwechsel!
Wenn Ihr Kunde das Unternehmen verlässt, kann er die Direktversicherung ohne Probleme mitnehmen und auf den neuen Arbeitgeber übertragen.
3. Keine Insolvenzsicherungspflicht für den Arbeitgeber.
Beispiel Unterstützungskasse
Die BBV-Garantierente ZUKUNFT kann auch in der BBV-Unterstützungskasse e.V. eingesetzt werden. Diese bietet dabei folgende Vorteile:
- Keine Aufnahme- und Verwaltungsgebühren - weder für Anwärter noch für Rentner
- 1 Prozent garantierte Rentensteigerung einschließbar
- Aufnahme schon ab einem Versorgungsberechtigten möglich
- Keine Haftungsrisiken für den Arbeitgeber durch ungezillmerte Tarife
- Darüber hinaus stehen auch alle Tarife in der gezillmerten Variante zur Verfügung.
Seit dem ersten Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart Anfang 2005 begleitete uns das Thema Zillmerung durch die letzten Jahre.
Erst nachdem mehrere Instanzen durchlaufen waren, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Verwendung von gezillmerten Tarifen nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des Betriebsrentengesetzes verstößt.
Ein Urteil ohne Überzeugungskraft
Gleichzeitig stellte das BAG jedoch fest, dass eine mögliche unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegen könnte.
Denn was nützt es einem Arbeitnehmer, der seinen Vertrag z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit beitragsfrei stellen muss, wenn kein oder nur ein geringer Wert im Vertrag vorhanden ist? Auch der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber wechselt und erfährt, dass im Verhältnis seiner eingezahlten Beiträge nur ein geringer Übertragungswert vorhanden ist, wird wenig Verständnis dafür haben. Diese Arbeitnehmer werden genau die vom BAG angesprochene unangemessene Benachteiligung empfinden.
Weiter klar im Vorteil mit ungezillmerten Tarifen
Nach wie vor sprechen also viele gute Gründe für die Anwendung ungezillmerter Tarife - insbesondere bei Entgeltumwandlungen. Denn nur bei ungezillmerten Tarifen wird von Beginn an ein Wert im Vertrag angesammelt.
Die BBV verfolgt schon seit Jahren die Philosophie, risikofreie Produkte einzusetzen - in Form ungezillmerter Tarife, wie sie die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG schon seit 20 Jahren anbietet.
Für Sie besonders erfreulich: Die ungezillmerte bAV gibt es mit AP (Factoring)!
Die BBV-Garantierente ZUKUNFT ist auch bestens geeignet, wenn es um die Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen in betriebliche Altersversorgung geht.
Was wenige wissen
- Vermögenswirksame Leistungen stellen für den Arbeitnehmer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einen Zufluss von Arbeitslohn dar. Die darauf anfallenden Steuern und Abgaben belasten somit das Nettogehalt.
- Vermögenswirksame Leistungen können zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
- Durch die Ersparnisse kann im Ergebnis - bei unverändertem Nettogehalt - sogar deutlich mehr als die eigentliche vermögenswirksame Leistung in den Vertrag eingezahlt werden.
Was ist zu beachten?
- Tarifverträge beachten: Da es sich um tarifliche Lohnbestandteile handelt, muss gewährleistet sein, dass der Tarifvertrag die Umwandlung in eine bAV zulässt. Viele Tarifverträge sehen eine solche Möglichkeit vor.
- Wegfall der Arbeitnehmer-Sparzulage: Bei AN, bei denen das zu versteuernde Einkommen unterhalb der Grenzen für die Gewährung der AN-Sparzulage liegt (Ledige: 20.000 EUR, Verheiratete: 40.000 EUR) entfällt diese durch den Verzicht auf die VL-Leistung.
So geht's
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass künftig die bisherige VL zu Gunsten einer bAV umgewandelt wird. Als Durchführungsweg bietet sich am besten die
Direktversicherung an.
- Vorteile für Arbeitnehmer: Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, dies ermöglicht eine höhere Geldanlage für den Aufbau einer Altersversorgung bei unverändertem Nettoeinkommen.
- Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber spart ebenfalls den AN-Anteil an den Sozialabgaben.