Die Lücken im gesetzlichen Schutz mit dem BBV-Tarif V.I.P. dental und dem BBV-Tarif V.I.P. stationär zu schließen, ist wirtschaftlich richtig und sinnvoll. Und auch das Gefühl spielt eine wichtige Rolle. Denn es ist einfach anders, sich beim Arzt als Privatpatient statt als Kassenpatient behandeln zu lassen.
Damit die Vorsorge Ihrer Kunden nicht durch Einkommensausfälle bei Arbeitslosigkeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit blockiert wird, hat die BBV die BBV-Tarife V.I.P. mit einem automatisch integrierten “Vorsorge-Antiblockier-System“ – für einen Absicherungszeitraum von rund 3 Jahren – ausgestattet.
Der Kunde erhält im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Beiträge eines Vorsorgevertrages bis zu einem Jahr bezahlt. Somit besteht gerade in dieser “kritischen Zeit“, wenn die Kunden ihre Ausgaben kürzen würden, keine Gefahr, einen BBV-Vertrag zu verlieren.
Und das Beste: Für diesen Schutz zahlen Sie und Ihre Kunden keinen einzigen zusätzlichen Cent - die Rechnung übernimmt die BBV!
Lesen Sie mehr zum automatischen Vorsorge-ABS ohne Mehrbeitrag!
Gute Produkte sind die unbedingte Voraussetzung, um mit vielen Kunden ins Gespräch zu kommen. Aber wirklich zum "Very Important Partner" Ihres Kunden werden Sie erst durch die QuickCheck-Software: Denn schon im Termin wissen Sie direkt, wen Sie wie versichern können.
Führen Sie den Antragsprozess inklusive Risikoprüfung einfach vor Ort bei Ihrem Kunden durch. Und beim Drücken der „Enter-Taste“ erhalten Sie sofort ein Ergebnis. Das bringt Ihnen klare Wettbewerbsvorteile. Keine Anfragen mehr, statt dessen Zeitersparnis pur!
Die QuickCheck-Software finden Sie ab sofort im Bereich "Internet Services" (Login erforderlich).
Sollten Sie Ihre Login-Daten nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer, Ihre zuständige Maklerdirektion oder an das MDC.
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