Das automatische Vorsorge-ABS
Gesicherte Vorsorge - erhöhter Stornoschutz - ohne Mehrbeitrag für Sie und Ihre Kunden - jetzt verlängert für Vertragsabschlüsse bis Ende 2012!
Bieten Sie Ihren Kunden zusätzliche Sicherheit - ohne einen Cent an Mehrbeitrag! Denn die BBV hat nahezu alle ihre Vorsorge-Tarife im Bereich Leben sowie zahlreiche Sach-Tarife mit einem automatischen Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ausgestattet.
Weichen Sie dem Stornorisiko einfach aus!
Vorübergehende Arbeitslosigkeit oder längere Arbeitsunfähigkeit zwingen viele Betroffene zum Sparen. Häufig werden dann Versicherungsverträge, insbesondere "teure" Vorsorgetarife wie Lebens- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen, gekündigt.
Während des Provisionshaftungszeitraumes drohen Ihnen bei Kündigung, Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung unmittelbar finanzielle Nachteile. Langfristig kann es auch bedeuten, dass Sie wertvolle Bestandskunden verlieren.
Mit dem Vorsorge-ABS kommen Ihre Abschlüsse nicht ins Schleudern.
Neu und einmalig in Deutschland: Das Vorsorge-ABS der BBV
Damit die Vorsorge Ihrer Kunden nicht durch die Angst vor Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV
- nahezu alle Leben-Produkte für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren
- und zahlreiche Sach-Produkte für einen Absicherungszeitraum von 3 Jahren
mit einem automatischen “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet.
Der Kunde erhält im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Beiträge eines Vorsorgevertrages bis zu einem Jahr bezahlt. Somit besteht gerade in dieser “kritischen Zeit“, wenn die Kunden ihre Ausgaben kürzen würden, keine Gefahr, einen BBV-Vertrag zu verlieren.
Das Beste: Sie und Ihre Kunden zahlen dafür keinen Cent extra - die Rechnung übernimmt die BBV!
Die Vorteile und die wichtigsten Bedingungen auf einen Blick:
- Alle unten genannten Verträge mit einem Policierungsdatum bis 31. Dezember 2012 erhalten automatisch das Vorsorge-ABS.
- Durch das Vorsorge-ABS entsteht kein Mehrbeitrag für Ihre Kunden.
- Das Vorsorge-ABS ist bei allen Leben-Verträgen gegen laufenden Beitrag automatisch eingeschlossen:
- privater Altersvorsorge (auch Riester und Rürup-Verträge)
- Direktversicherungen durch Entgeltumwandlungen (ausgenommen sind Kollektivverträge)
- Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- BBV-Premium PROTECT
- Risikoversicherungen
- eingeschlossenen Zusatzversicherungen.
- Für folgende Sach-Produkte gibt es ebenfalls das Vorsorge-ABS:
- BBV-Kompakt-Police
- BBV SecurFlex Police
- BBV-Multi PROTECT
- BBV-Tarif V.I.P. dental
- BBV-Tarif V.I.P. stationär
- Der Versicherungsschutz gilt für alle erwerbstätigen Privatkunden, die bei Abschluss mindestens 18 Jahre und höchstens 60 Jahre alt sind.
- Der Versicherungsschutz gilt auch für Selbstständige, die innerhalb Deutschlands seit mindestens 36 Monaten und ohne Unterbrechung denselben freien Beruf ausüben oder dasselbe Gewerbe betreiben.
- Für Beamte gilt das Vorsorge-ABS nicht, ebenso wie für Saisonarbeiter, speziell projektgebundene Arbeiter, Auszubildende und Wehrpflicht- oder Zivildienstleistende.
- Ohne Wartezeiten! Die Beiträge werden für Leben-Verträge in den ersten fünf, für Sach-Tarife in den ersten drei Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt.
- Bei einer länger als 3 Monate (Karenzzeit) andauernden unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder einer länger als 42 Tage (Karenzzeit) andauernden Arbeitsunfähigkeit zahlt die London General Insurance Company Limited an die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG für jeden weiteren Monat der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Versicherungsleistung zugunsten des Leben-Vertrages Ihrer Kunden.
- Die laufenden Zahlbeiträge werden pro Leistungsfall bis zu 12 Monate lang übernommen.
- Auch wiederholte Fälle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind versichert, die Gesamtleistungsdauer ist auf 36 Monate begrenzt.
- Die Leistungshöhe im Schadenfall ist begrenzt auf 1.000 Euro monatlich.
- Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Detaillierte Produkt-Informationen
Unser Fragen und Antworten-Katalog zum "Vorsorge-ABS" hält neben allgemeinen Informationen auch Erläuterungen zu den Voraussetzungen und Ausschlüssen, Mitwirkungspflichten der versicherten Personen und zur Abgrenzung des Vorsorge-ABS zur BBV-Sparausfall-Versicherung bereit.
"Fragen und Antworten zum Vorsorge-ABS der BBV" (BBV 490078, 05.2010)
Das Vorsorge-ABS ohne Mehrbeitrag gibt es nur bei der BBV!
Mit den Vorsorge-Produkten der BBV bieten Sie Ihren Kunden zusätzlichen Schutz im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. So wird die Zukunftsabsicherung Ihrer Kunden nicht blockiert und Ihre Provisionen geraten nicht ins Schleudern.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Maklerbetreuer oder Ihre zuständige Maklerdirektion gerne zur Verfügung.