Für die Tage der unfallbedingten Fahrzeugreparatur erhält der Geschädigte den sogenannten Nutzungsausfall. Die Beträge sind so hoch, dass man damit getrost einige Fahrten auch mit dem Taxi erledigen kann.
Beispiele
VW Polo ca. 30 EUR
VW Golf ca. 50 EUR
VW Passat ca. 59 EUR
Mercedes A150 ca. 43 EUR
BMW 540i ca. 80 EUR
Ist der versicherte Fahrzeugschaden erheblich (also über ca. 2.000 EUR) können wir Ihnen über einen unseren Service-Partner eine qualifizierte Fachwerkstätte vermitteln. Das bei der BBV kaskoversicherte Fahrzeug wird abgeholt, instandgesetzt (mit langer Garantie!) und gereinigt zurück gebracht. Für die Dauer der Reparatur stellt Ihnen unser Partner einen kostenlosen Ersatzwagen, kleinster Klasse, zur Verfügung. Der Versicherte hat nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen.
Steinschläge an Windschutzscheiben (kleine Risse, Sprünge) können inzwischen meist perfekt und dauerhaft durch Spezialisten repariert werden. Gleichzeitig sparen Sie sich die Zahlung einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie reparieren statt austauschen lassen.
Bei Ihren BBV-Versicherungsunterlagen finden Sie eine Kostenübernahme-Erklärung für Glas-Reparaturen durch
Car-Glas
Hotline: 0800 / 0842842
(Stationen in fast allen Städten)
Bei Schäden über 2.500 EUR ist ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich. Wir regulieren nach Gutachten von:
Dekra
Telefon-Hotline: 01805 / 2099
SSH (Schadenschnell-Hilfe)
Telefon-Hotline: 0800 / 8207510
Fax: 0800 / 8207520
Bei Schäden zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag (möglichst mit Foto!)
Unter 1.000 EUR genügt die Instandsetzungsrechnung eines KFZ-Reparatur-Betriebes.
| Telefon: | 01801 / 228 366 * |
| 089 / 6787-1111 | |
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Montag bis Freitag |
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| Fax: | 01801 / 228 329 * |
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