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Schadenmeldung Einbruch/Diebstahl

Einbruch/Diebstahl - Sparschwein an der Kette

Manchmal bewahrt einen auch die beste Absicherung des Eigentums nicht vor bösen Überraschungen.
Damit wir den gemeldeten Schaden möglichst schnell bearbeiten und die Ihnen zustehenden Leistungen erbringen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte füllen Sie dazu das folgende Online-Formular möglichst umgehend aus und senden Sie es per Knopfdruck an uns zurück. Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich gemeldet werden muss. Am Ende des Formulars finden Sie außerdem die "Gesonderte Belehrung", auf die wir Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls hinweisen müssen.

Eine Kopie für Ihre Unterlagen - per Ausdruck oder E-Mail

Wenn Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen wünschen, so drucken Sie bitte vor dem Absenden das ausgefüllte Formular aus.

Sie können sich Ihre Angaben aber auch per E-Mail zusenden lassen. Ergänzen Sie dazu einfach das Feld "E-Mail" unter Ihren Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse und Sie erhalten sofort nach dem Absenden Ihre Daten per elektronischer Post. Ihre E-Mail-Adresse wird weder gespeichert noch zu anderen Zwecken verwendet.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Meine Versicherung

Meine persönlichen Daten

Meine Adress-Daten

Bankverbindung für Entschädigung

Die Entschädigungen erfolgen (soweit versichert) schnellstmöglich.

Angaben zum Schadenereignis

Wann wurden die gestohlenen Sachen zuletzt gesehen?

Wann wurde der Schaden entdeckt?

Ist das Schadenereignis auf dem Versicherungsgrundstück aufgetreten?

Seit wann befanden sich die Gegenstände dort?

Fragen zum Eigentumsverhältnis

Sind Sie alleiniger Eigentümer der vom Schaden betroffenen Sachen?

Sind Sie zum Vorsteuerabzug der MwSt. gemäß § 15 UStGB berechtigt?

Angaben zu gestohlenen Gegenständen

Welche Gegenstände wurden gestohlen?

Sind Rechnungen vorhanden?


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Rechnungen, Anschaffungsbelege und Fotos soweit vorhanden bitte einsenden

per E-Mail an:
sach.hu.schaden@bbv.de

per Post an:
BBV
Abt. 6114
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München

Angaben zur Schadenverursachung

Was ist die bekannte oder vermutete Ursache des Schadens?

Waren die Fenster verschlossen/geöffnet?

Sind Einbruchsspuren vorhanden?

Wurden Behältnisse (z. B. Schrank), aus dem Sachen gestohlen wurden, gewaltsam geöffnet?

Wo befanden sich die Schlüssel zu diesen Behältnissen?

Wurden die beschädigten Zugänge bzw. Öffnungen wieder instandgesetzt?

Angaben zu weiteren Versicherungen

Besteht eine Hausrat- oder Einbruchdiebstahlversicherung?

Besteht eine Reisegepäck- oder Schmucksachenversicherung?

Haben Sie noch anderweitig Ersatzansprüche geltend gemacht?

Haben Sie früher schon Einbruchdiebstahlschäden erlitten?

Zusätzliche Fragen bei Hausratsschäden

Ist das Versicherungsgrundstück eingefriedet?

War die Wohnung zur Zeit des Schadeneintritts bewohnt?

Wie viele Räume bewohnen Sie einschließlich der Küche?

Wie viele Personen gehören zu Ihrem Haushalt?

Zusätzliche Fragen bei Aufbrechen von Kraftfahrzeugen

Wer ist der Halter des Fahrzeugs?

War das Fahrzeug (Türen, Kofferraum) ordnungsgemäß verschlossen?

Welche Aufbruchspuren waren am Fahrzeug vorhanden?

Wo stand das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt (Straße, Garage)?

Besteht eine Kaskoversicherung für das Fahrzeug?

Angaben zur Schadenanzeige

Wurde der Schaden von der Polizei aufgenommen?

Ein Schaden durch Einbruch/Diebstahl ist bedingungsgemäß auch der Polizei zu melden.

Ist der/sind die Täter bekannt?

Weitere Mitteilungen

 

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Die Fragen habe ich nach bestem Wissen beantwortet. Wurde die Schadenanzeige von einem Beauftragten der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt, so bleibe trotzdem ich allein für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich.

Es ist mir bekannt, dass die grob fahrlässige, vorsätzliche oder arglistige Verletzung der Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Die Gesonderte Belehrung in Textform über die möglichen Folgen eines Obliegenheitsverstoßes habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und erkläre mich damit einverstanden, dass meine im Formular angegebenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Bearbeitung meines Anliegens erhoben, übermittelt, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffenheit von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffenheit von Belegen verpflichtet.

Bitte nicht vergessen: Sie sollten das fertig ausgefüllte Formular vor dem Versenden entweder ausdrucken oder Sie lassen sich alle Eingaben per E-Mail zusenden. Bitte tragen Sie dazu unter "Meine Adress-Daten" Ihre E-Mail-Adresse ein.

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