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Schadenmeldung Allgemeine Haftpflicht

Sachschaden - Rotweinflecken auf Sofa

Damit wir den gemeldeten Schaden möglichst schnell bearbeiten und die Ihnen zustehenden Leistungen erbringen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Online-Formular möglichst umgehend aus und senden Sie es per Knopfdruck an uns zurück.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 

  • Jeder Schaden muss unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich angezeigt werden. Diese Regelung finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) in § 5 Ziff. 2.  
  • Bitte geben Sie keine Erklärungen über die Schuldfrage ab, erkennen Sie keine Ansprüche an und leisten Sie selbst keine Zahlung (§ 5 Ziff. 2 AHB).
  • Übersenden Sie uns bitte alle den Schadenfall betreffenden Anspruchschreiben, Rechnungen usw. und geben Sie dabei auch die Versicherungsschein-Nummer an. Bewahren Sie Schadengegenstände bis zur Regulierung für eine eventuelle Besichtigung auf und informieren Sie bitte auch den Anspruchsteller. Machen Sie unbedingt genaue Angaben zum Erhaltungszustand der beschädigten Sache(n) vor Schadeneintritt und geben Sie eventuelle Vorschäden/Mängel an.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes müssen wir darauf hinweisen, dass unzutreffende oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dadurch dem Versicherer keine Nachteile entstehen. Bitte beachten Sie außerdem die "Gesonderte Belehrung" am Ende unseres Formulars.

Eine Kopie für Ihre Unterlagen - per Ausdruck oder E-Mail

Wenn Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen wünschen, so drucken Sie bitte vor dem Absenden das ausgefüllte Formular aus.

Sie können sich Ihre Angaben aber auch per E-Mail zusenden lassen. Ergänzen Sie dazu einfach das Feld "E-Mail" unter Ihren Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse und Sie erhalten sofort nach dem Absenden Ihre Daten per elektronischer Post. Ihre E-Mail-Adresse wird weder gespeichert noch zu anderen Zwecken verwendet.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Meine Versicherung

Meine persönlichen Daten

Meine Adress-Daten

Bankverbindung für Entschädigung

Die Entschädigungen erfolgen (soweit versichert) schnellstmöglich.

Angaben zum Geschädigten

Kannten Sie den Geschädigten schon vor dem Schaden?

Angaben zum Schadenereignis

Wann ist der Schaden passiert?

Wo ist der Schaden passiert?

Angaben zur Schadenverursachung

Wurden bereits Ansprüche gegen Sie erhoben?

Halten Sie sich für voll/teilweise ersatzpflichtig?

Trifft den Geschädigten selbst ein Verschulden oder Mitverschulden?

Angaben zur Schadenanzeige

Wurde der Schaden von der Polizei aufgenommen?

Gibt es Zeugen?

Zusätzliche Fragen bei Körperverletzung

Wer wurde verletzt?

Zusätzliche Fragen bei Sachbeschädigungen

Welche Gegenstände wurden beschädigt?


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Rechnungen, Anschaffungsbelege und Fotos soweit vorhanden bitte einsenden

per E-Mail an:
sach.hu.schaden@bbv.de

per Post an:
BBV
Abt. 6114
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München

Hatten Sie, Ihre Beauftragten oder mitversicherte Personen die beschädigten Sachen aufzubewahren, zu bearbeiten, gemietet oder geliehen?

Wurden Glasscheiben beschädigt?

Zusätzliche Fragen bei Schaden durch Kinder (auch über 18 Jahre)

Welches Kind verursachte den Schaden?

Ist das Kind mit dem Versicherungsnehmer verwandt?

Wer beaufsichtigte das Kind?

In welchen Zeiträumen?

Waren noch andere Kinder beteiligt?

Bei Schülern oder Auszubildenden (über 18 Jahre) und Studenten:
Wo erfolgt die (schulische) Ausbildung?

Weitere Mitteilungen

 

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Die Fragen habe ich nach bestem Wissen beantwortet. Wurde die Schadenanzeige von einem Beauftragten der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt, so bleibe trotzdem ich allein für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich.

Es ist mir bekannt, dass die grob fahrlässige, vorsätzliche oder arglistige Verletzung der Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Die Gesonderte Belehrung in Textform über die möglichen Folgen eines Obliegenheitsverstoßes habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und erkläre mich damit einverstanden, dass meine im Formular angegebenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Bearbeitung meines Anliegens erhoben, übermittelt, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffenheit von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffenheit von Belegen verpflichtet.

Bitte nicht vergessen: Sie sollten das fertig ausgefüllte Formular vor dem Versenden entweder ausdrucken oder Sie lassen sich alle Eingaben per E-Mail zusenden. Bitte tragen Sie dazu unter "Meine Adress-Daten" Ihre E-Mail-Adresse ein.

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