Sehr geehrte BBV-Kundin, sehr geehrter BBV-Kunde,
um den uns gemeldeten Schadenfall ordnungsgemäß und schnell bearbeiten zu können, sind wir auf ihre Mithilfe angewiesen.
Senden Sie dieses Formular bitte sofort vollständig ausgefüllt zurück und beachten Sie unbedingt nachstehende wichtige Hinweise:
Jeder Schaden ist gemäß § 5 Ziff. 2 der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Bitte geben Sie keine Erklärungen über die Schuldfrage ab, erkennen Sie keine Ansprüche an und leisten Sie selbst keine Zahlung (§ 5 Ziff. 2 AHB).
Übersenden Sie uns bitte alle den Schadenfall betreffenden Anspruchschreiben, Rechnungen usw. und geben Sie dabei die Versicherungsschein-Nummer an. Telefonische Rückfragen bitte nur in dringenden Fällen, sie können die Bearbeitung verzögern.
Schadengegenstände sind bis zur Regulierung für eine eventuelle Besichtigung aufzubewahren (bitte Anspruchsteller informieren). Machen Sie unbedingt genaue Angaben zum Erhaltungszustand der beschädigten Sache(n) vor Schadeneintritt und geben Sie eventuelle Vorschäden/Mängel an.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes müssen wir darauf hinweisen, dass unzutreffende oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dadurch dem Versicherer keine Nachteile entstehen.
Wenn Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen wünschen, so drucken Sie bitte vor dem Absenden das ausgefüllte Formular aus.
Sie können sich Ihre Angaben aber auch per E-Mail zusenden lassen. Ergänzen Sie dazu einfach das Feld "E-Mail" unter Ihren Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse und Sie erhalten sofort nach dem Absenden Ihre Daten per elektronischer Post. Ihre E-Mail-Adresse wird weder gespeichert noch zu anderen Zwecken verwendet.
| Telefon: | 01801 / 228 366 * |
| 089 / 6787-1111 | |
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| Fax: | 01801 / 228 329 * |
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