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Schadenmeldung Kfz

Kfz-Unfall Zwei beschädigte Autos

Ein Auto-Unfall ist immer mit Aufregung und Ärger verbunden. Damit Sie wenigstens schnell über die Ihnen zustehenden Leistungen aus Ihrer BBV-Versicherung verfügen können, bitten wir Sie, den Schaden entsprechend unseren Bedingungen innerhalb einer Woche zu melden. Sie finden den entsprechenden Hinweis in unseren Allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung unter Punkt E.1.1.

Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:

  • Ob Sie nun einen Schaden am eigenen Fahrzeug melden möchten, ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurde oder durch den Unfall Personen verletzt wurden, alle wichtigen Fragen dazu können Sie mit Hilfe des folgenden Online-Formulars beantworten und per Knopfdruck an uns senden.
    Bitte beachten Sie dazu auch unsere am Ende des Formulars beigefügte "Gesonderte Belehrung".
     
  • Eine weitere bequeme Möglichkeit, einen Fahrzeugschaden zu melden, bietet Ihnen unsere spezielle Service-Hotline (24-Stunden-Service) unter der Rufnummer 01802 / 21 01 13 *, über die Sie uns den Schaden auch telefonisch melden können. Das kostet Sie nur einen Anruf. Alles weitere erledigen wir für Sie.
* Festnetz: 6 Cent/Anruf / Mobilfunknetz: max. 42 Cent/Min.

Eine Kopie für Ihre Unterlagen - per Ausdruck oder E-Mail

Wenn Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen wünschen, so drucken Sie bitte vor dem Absenden das ausgefüllte Formular aus.

Sie können aber auch einfach das Feld "E-Mail" unter "Adressdaten" mit Ihrer E-Mail-Adresse ergänzen und Sie erhalten sofort nach dem Absenden Ihre Daten per elektronischer Post. Ihre E-Mail-Adresse wird weder gespeichert noch zu anderen Zwecken verwendet.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Meine Versicherung

Meine persönlichen Daten

Meine Adress-Daten

Bankverbindung für Entschädigung

Die Entschädigungen erfolgen (soweit versichert) schnellstmöglich.

Angaben zu meinem BBV-versicherten Fahrzeug

Fragen zum Eigentumsverhältnis

Sind Sie Eigentümer des versicherten Fahrzeugs?

Ist das Fahrzeug ein Leasingfahrzeug?

Besteht ein Sicherungsschein für das Fahrzeug?

Sind Sie zum Vorsteuerabzug der MwSt. berechtigt?

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen?

Angaben zum Fahrer

Haben Sie das Fahrzeug selbst gesteuert?

Hatte der Fahrer in den letzten 24 Stunden vor dem Unfall alkoholhaltige Getränke, Medikamente oder Drogen zu sich genommen?

Ist eine Blutprobe erfolgt?

Ich melde folgenden Schaden

 Schaden an Fremdfahrzeug
 Personenschaden
 Schaden am eigenen Fahrzeug (BBV Voll-/Teilkasko-Versicherung)

Möchten Sie die BBV-Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung in Anspruch nehmen?

Möchten Sie die BBV-Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung in Anspruch nehmen?

Nicht ausfüllen, wenn ausschließlich der Fahrer des BBV-versicherten Fahrzeugs verletzt wurde.

War der Verletzte zum Unfallzeitpunkt angegurtet?

Möchten Sie die BBV-Voll-/Teilkasko-Versicherung in Anspruch nehmen?

Bei Schäden ab 1.500 EUR bitte Kostenvoranschlag/Schadenfotos an:

Bayerische Beamten Versicherung AG,
Abt. A6113,
Thomas-Dehler-Str. 25,
81737 München

Bitte auf den Unterlagen jeweils Versicherungsschein-Nummer vermerken!

Ab 3.000 EUR ist die Begutachtung durch einen Sachverständigen nötig (nach Absprache mit uns DEKRA oder SSH).
Vor Verwertung des beschädigten Fahrzeugs bitte Restwert mit uns absprechen.
Telefon: 089 / 67 87 - 77 77 oder 01801 / 22 88 66*
E-Mail: k.schaden@bbv.de

* Festnetz: 3,9 Cent/Min. / Mobilfunknetz: max. 42 Cent/Min.

War das Fahrzeug gegen Diebstahl ordnungsgemäß abgesichert?

Hatte das Fahrzeug eine elektronische Wegfahrsperre?

Hatte das Fahrzeug andere Sicherungen?

Wurde Zubehör entwendet?

Fand ein Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit dem Wild statt?

Erfolgte polizeiliche Meldung?

Die Meldung ist Voraussetzung für Versicherungsschutz.

Erfolgte Meldung beim Revierinhaber/Jagdberechtigten?

z. B. Marder, Brand, Sturm, Hagel etc.

Schadenhergang

Angaben zur Schadenanzeige

Wurde der Schaden von der Polizei aufgenommen?

Gibt es Zeugen?

Weitere Mitteilungen

 

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Die Fragen habe ich nach bestem Wissen beantwortet. Wurde die Schadenanzeige von einem Beauftragten der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt, so bleibe trotzdem ich allein für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich.

Es ist mir bekannt, dass die grob fahrlässige, vorsätzliche oder arglistige Verletzung der Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Die Gesonderte Belehrung in Textform über die möglichen Folgen eines Obliegenheitsverstoßes habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und erkläre mich damit einverstanden, dass meine im Formular angegebenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Bearbeitung meines Anliegens erhoben, übermittelt, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffenheit von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffenheit von Belegen verpflichtet.

Bitte nicht vergessen: Sie sollten das fertig ausgefüllte Formular vor dem Versenden entweder ausdrucken oder Sie lassen sich alle Eingaben per E-Mail zusenden. Bitte tragen Sie dazu unter "Meine Adress-Daten" Ihre E-Mail-Adresse ein.

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07:00 bis 18:00 Uhr

Fax: 01801 / 228 329 *
E-Mail:

 

* Festnetz:
3,9 Cent/Min.
Mobilfunknetz:
max. 42 Cent/Min.

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