Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich gemeldet werden muss. Am Ende des Formulars finden Sie außerdem die "Gesonderte Belehrung", auf die wir Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls hinweisen müssen.
Wenn Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen wünschen, so drucken Sie bitte vor dem Absenden das ausgefüllte Formular aus.
Sie können sich Ihre Angaben aber auch per E-Mail zusenden lassen. Ergänzen Sie dazu einfach das Feld "E-Mail" unter Ihren Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse und Sie erhalten sofort nach dem Absenden Ihre Daten per elektronischer Post. Ihre E-Mail-Adresse wird weder gespeichert noch zu anderen Zwecken verwendet.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.
Leistungsfreiheit
Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffenheit von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Hinweis:
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffenheit von Belegen verpflichtet.
Bitte nicht vergessen: Sie sollten das fertig ausgefüllte Formular vor dem Versenden entweder ausdrucken oder Sie lassen sich alle Eingaben per E-Mail zusenden. Bitte tragen Sie dazu unter "Meine Adress-Daten" Ihre E-Mail-Adresse ein.