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Schadenmeldung Unfallschaden

Unfallversicherung - Sturz auf der Treppe

Damit wir den gemeldeten Schaden schnell bearbeiten und die Ihnen zustehenden Leistungen erbringen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Online-Formular möglichst umgehend aus und senden Sie es per Knopfdruck an uns zurück.

Bitte beachten Sie, dass ein Unfall entsprechend unseren Versicherungsbedingungen (AUB) spätestens innerhalb einer Woche angezeigt werden muss. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes müssen wir außerdem darauf hinweisen, dass unzutreffende oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dadurch dem Versicherer keine Nachteile entstehen. Bitte beachten Sie dazu auch die "Gesonderte Belehrung" am Ende des Formulars.

Eine Kopie für Ihre Unterlagen - per Ausdruck oder E-Mail

Wenn Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen wünschen, so drucken Sie bitte vor dem Absenden das ausgefüllte Formular aus.

Sie können sich Ihre Angaben aber auch per E-Mail zusenden lassen. Ergänzen Sie dazu einfach das Feld "E-Mail" unter Ihren Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse und Sie erhalten sofort nach dem Absenden Ihre Daten per elektronischer Post. Ihre E-Mail-Adresse wird weder gespeichert noch zu anderen Zwecken verwendet.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Meine Versicherung

Meine persönlichen Daten

Meine Adress-Daten

Bankverbindung für Entschädigung

Die Entschädigungen erfolgen (soweit versichert) schnellstmöglich.

Angaben zum Verletzten

Wer wurde verletzt?

Worin bestand die hauptberufliche Tätigkeit vor dem Unfall?

Wurde eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt?

Hatte der/die Verletzte körperlich mitzuarbeiten?

Angaben zu Verletzungen

Um welche Verletzungen handelt es sich?

Wann erfolgte die erste ärztliche Behandlung?

Welche Ärzte wurden sonst noch hinzugezogen?


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Erfolgte ein stationärer Krankenhausaufenthalt?

Ist mit einem Dauerschaden zu rechnen?

Welche Vorerkrankungen hat der/die Verletzte bisher durchgemacht?

Hat er/sie schon Verletzungen vor diesem Unfall erlitten?

Angaben zum Schadenereignis

Wann ist der Unfall passiert?

Wo ist der Unfall passiert?

Handelt es sich um einen Arbeitsunfall i. S. der RVO (Berufsunfall, auch auf dem Weg zu/von der Arbeit)?

Angaben zu Versicherungsverhältnissen

Bei welcher Krankenkasse ist der/die Verletzte versichert?

Nur bei Arbeitsunfall ausfüllen:

Bestanden oder bestehen weitere Unfallversicherungen, auch durch Arbeitgeber, Vereine usw.?

Bestanden oder bestehen Lebensversicherungen?

Hat der/die Verletzte schon früher von einem Versicherer eine Entschädigung aus einer Unfall-Versicherung erhalten?

Zusätzliche Fragen bei Kraftfahrzeug-Unfällen

Welches Fahrzeug wurde benutzt?

Wo ist das Fahrzeug versichert?

Wer ist der Fahrzeughalter?

Wer war Fahrzeugführer?

Besitzt der Fahrzeugführer eine gültige Fahrerlaubnis?

Wie viele Insassen (einschließlich Kinder und Fahrer) befanden sich beim Unfall im Fahrzeug?

Hatten die Verletzten zur Zeit des Unfalleintritts einen Sicherheitsgurt angelegt?

Angaben zur Schadenanzeige

Wurde der Schaden von der Polizei aufgenommen?

Gibt es Zeugen?

Hatte der/die Verletzte in den letzten 24 Stunden vor dem Unfall alkoholische Getränke, Medikamente oder Drogen zu sich genommen?

Ist eine Blutprobe erfolgt?

Hat Sie bei der Aufnahme der Schadenanzeige ein Mitarbeiter der BBV unterstützt?

Weitere Mitteilungen

 

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Die Fragen habe ich nach bestem Wissen beantwortet. Wurde die Schadenanzeige von einem Beauftragten der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt, so bleibe trotzdem ich allein für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich.

Nur für den Fall, dass die Überprüfung von Angaben zur Bearbeitung meiner Ansprüche erforderlich ist, befreie ich freiwillig Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe sowie Bedienstete von Krankenanstalten und Behörden, die an der Heilbehandlung beteiligt waren, von ihrer Schweigepflicht. Außerdem ermächtige ich andere Versicherungsgesellschaften, Versicherungsträger und Behörden, der BBV die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für meine Kranken-/Sozialversicherung.

Es ist mir bekannt, dass die grob fahrlässige, vorsätzliche oder arglistige Verletzung der Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
Die Gesonderte Belehrung in Textform über die möglichen Folgen eines Obliegenheitsverstoßes habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und erkläre mich damit einverstanden, dass meine im Formular angegebenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Bearbeitung meines Anliegens erhoben, übermittelt, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffenheit von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffenheit von Belegen verpflichtet.

Bitte nicht vergessen: Sie sollten das fertig ausgefüllte Formular vor dem Versenden entweder ausdrucken oder Sie lassen sich alle Eingaben per E-Mail zusenden. Bitte tragen Sie dazu unter "Meine Adress-Daten" Ihre E-Mail-Adresse ein.

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