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BBV Lexikon - D

Deckungskarte

Siehe Versicherungsbestätigungskarte

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Bezugsberechtigt aus der Direktversicherung sind ganz oder teilweise der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Beiträge zur Direktversicherung können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden oder vom Arbeitnehmer selbst durch Gehaltsumwandlung finanziert werden.

Dynamik

- in der Lebensversicherung:
Beiträge und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab für die Erhöhung der Beiträge ist in der Regel die Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung (jedoch mind. jährlich 5%). Es ist keine weitere Gesundheitsprüfung nötig, sofern nicht zwei Anpassungen nacheinander ausgelassen werden.
- in der Unfallversicherung:
Auch hier werden Beiträge und Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung im gleichen Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht (jedoch mind. jährlich um 5%). Die Leistungen für Bergungskosten und kosmetische Operationen werden dagegen nicht dynamisch angepasst.

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