Anstelle der laufenden Beitragszahlung kann bei vielen Tarifen auch die Zahlung eines Einmalbeitrages gewählt werden. Er ist zu Beginn der Versicherung fällig.
In der Krankenversicherung: Als Eintrittsalter gilt das Alter der versicherten Person an dem Geburtstag, der mit dem Beginn der Versicherung im gleichen Kalenderjahr liegt. In der Lebensversicherung: Hier berechnet sich das Eintrittsalter nach der Formel Kalenderjahr minus Geburtsjahr (Beispiel: Kalenderjahr 2009 - Geburtsjahr 1968 = Eintrittsalter 41 Jahre).
Die Summe, die dem Versicherungsnehmer aus einer Lebensversicherung im Erlebensfall ausbezahlt wird. Als Erlebensfall wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt.
Die gesetzliche Sozialversicherung verwendet den Begriff in der Unfall- und Rentenversicherung: "Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann" (§1247 II RVO, §24n AVG).
Elementarschaden-Versicherung für „erweiterte Elementarschäden“
Schäden durch Naturgewalten werden auch Elementarschäden genannt. In den Absicherungen für Hausrat und Wohngebäude sind Beschädigungen z.B. durch Sturm und Hagel üblicherweise versichert. Die finanziellen Folgen „erweiterter Elementargefahren" wie z.B. Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Steinschlag oder Erdbeben sind aber nicht enthalten. Den passenden Schutz dagegen bietet oft nur eine Elementar-Schaden-Versicherung.
Die BBV bietet hierfür eine besondere Alternative: Die BBV-Allgefahren-Deckung
In der BBV-Allgefahren-Deckung ist eine Elementar-Schaden-Versicherung automatisch integriert. Denn die BBV-Allgefahren-Deckung stellt eine besondere Absicherung für Hab und Gut dar, die weit über den üblichen und weit verbreiteten Schutz anderer Hausrat- und Wohngebäude-Versicherungen hinausgeht.
Die Allgefahren-Deckung schützt Kunden zum einen vor den finanziellen Schäden aus Naturkatastrophen (erweiterte Elementargefahren – ohne Sturmflut- und Grundwasserschäden). Andererseits schützt sie zusätzlich auch vor den Folgen fast aller Gefahren– auch bislang unbekannte bzw. unbenannte – für die kein besonderer Ausschluss besteht.
Selbstbehalt in der BBV-Allgefahren-Deckung
Die BBV-Allgefahren-Deckung greift grundsätzlich erst ab Schäden über 5.000 EUR, da ein Selbstbehalt in dieser Höhe besteht. Auf Wunsch kann die Selbstbeteiligung auf 10% des Schadens reduziert werden (für Hausrat: mind. 250 EUR - max. 2.500 EUR; für Wohngebäude: mind. 500 EUR - max. 5.000 EUR).
Dieser Selbstbehalt gilt nur für die Risiken im Rahmen der BBV-Allgefahren-Deckung. Ein eventuell vereinbarter niedrigerer Selbstbehalt im Rahmen der eigentlichen Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung bleibt davon unberührt.
Die BBV bietet je nach Bedarf individuelle Lösungen zu günstigen Konditionen. Informieren Sie sich am besten gleich hier über die
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