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BBV Lexikon - F

Freie Arztwahl

Bedeutung in der privaten Krankenversicherung: Behandlung im Vertragsverhältnis als Privatpatient durch alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker. Ein Wechsel des Behandlers ist jederzeit möglich, auch ohne Überweisung.
Bedeutung in der gesetzlichen Krankenkasse: Behandlung im gesetzlichen Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise" durch Ärzte und Zahnärzte (falls diese zur Kassenpraxis zugelassen oder an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt oder dazu ermächtigt sind). Heilpraktiker sind nicht zugelassen.

Fremdwährungsanleihen

Anleihen, die in einer beliebigen ausländischen Währung begeben werden; Nennwert und gezahlte Zinsen notieren in einer (im Verhältnis zum Euro) fremden Währung. Die Zinsen werden am Zuflusstag umgerechnet und in Euro zum Tagesdevisenkurs gutgeschrieben. Fremdwährungsanleihen sind somit alle Anleihen, die in einer anderen als der Heimatwährung valutieren.

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