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BBV Lexikon - G

Gebäudeversicherung

Die Wohngebäude-Versicherung bietet Schutz gegen Schäden am Gebäude verursacht durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel.

Die Besonderheiten der BBV:
Im Rahmen der BBV-Kompakt-Police sind u.a. folgende Gebäudeschäden zusätzlich versichert:

  • Implosion von elektrischen Geräten
  • Anprall von Flugkörpern oder Fahrzeugen
  • Überschallknall
  • Innere Unruhen
  • Vandalismus auch ohne vorherigen Einbruch (inklusive Graffitischäden)
  • Wasseraustritt durch Aquarien und Wasserbetten
  • Überspannung durch Blitzschlag
  • Inklusive Absicherung gegen so genannte "erweiterte Elementarschäden" mit der BBV-Allgefahren-Deckung
Die Vorteile sind so überzeugend, dass eine neutrale Jury die BBV-Kompakt-Police einstimmig mit dem 1. Platz des Produkt-Innovationspreises für Versicherungen* ausgezeichnet hat.

* Auszeichnung durch die Zeitschrift CAPITAL

Gesundheitsprüfung

Die Beantwortung von Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person ist im allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung. Anhand der Angaben wird vom Versicherer über Annahme oder Ablehnung des Antrages entschieden oder es werden Risikozuschläge bzw. Ausschlüsse verlangt. Der Versicherungsnehmer ist verantwortlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung. Werden sehr hohe Versicherungssummen vereinbart oder ist ein bestimmtes Eintrittsalter überschritten, können auch ärztliche Untersuchungen Voraussetzung für den Vertragsabschluss sein.

Glasversicherung

Die BBV-Glasversicherung umfasst: Bruch von Gebäude- und Möbelverglasungen, Aquarien- und Terrarienscheiben. Zusätzlich versicherbar sind Glas-Keramik-Kochflächen. Im Schadensfall werden zerstörte Scheiben und Glasplatten kostenlos durch Verglasungen in gleicher Art und Qualität ersetzt. Für Notverglasungen werden ebenfalls die Kosten übernommen.

Gliedertaxe

Wie hoch die Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung ist, hängt von der Schwere der Unfallfolgen ab. Um die Bestimmung des Invaliditätsgrades in Standardfällen zu erleichtern, wird eine Gliedertaxe als Grundlage vereinbart. Bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Organen oder Körperteilen wird dann jeweils ein entsprechender Prozentsatz der Versicherungssumme fällig.

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