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BBV Lexikon - I

Invalidität in der Sachversicherung

Invalidität liegt vor, wenn als Unfallfolge die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen auch noch nach einem Jahr ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man sich gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität schützen. Je nach vertraglicher Vereinbarung können verschiedene Leistungen wie z.B. eine Invaliditätssumme oder Unfall-Rente im Falle einer Invalidität fällig werden. Auch die Höhe der Leistungen kann individuell vereinbart werden, bei der BBV z.B. mit der Festlegung einer Progressivstaffel, einer Fünffach- oder Doppelleistung.

Besonderheit der BBV:

Einen deutlich leistungsfähigeren Unfallschutz bietet die besonders innovative und attraktive BBV-Unfall-Police INDIVIDUAL, wenn Sie bereits bei geringfügiger Invalidität Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Für dieses und viele weitere herausragende Leistungsmerkmale wurde die BBV-Unfall-Police INDIVIDUAL von einer neutralen Jury mit dem 1. Platz des Produkt-Innovationspreises 2000 ausgezeichnet!

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