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BBV Lexikon - K

Kapitalabfindung in der Leibrentenversicherung

Anstelle der versicherten Rente wird auf Antrag des Versicherungsnehmers zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn eine Kapitalabfindung gezahlt. Das Kapitalwahlrecht kann nur innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden. Mit der Auszahlung der Kapitalabfindung erlischt der Vertrag.

Kapitalertragsteuer

Entsprechen Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen nicht den Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes, sind die Zinserträge kapitalertragsteuerpflichtig. Zur Zeit beträgt die Kapitalertragsteuer 25% plus Solidaritätszuschlag.

Kapitalversicherung auf Tod und Erleben (gemischte Kapital-Lebensversicherung)

Hierbei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die sowohl den Aufbau einer eigenen Altersversorgung für den Erlebensfall ermöglicht als auch die Familie im Todesfall des Versorgers wirtschaftlich absichert.

Kosten für kosmetische Operationen

In der Unfallversicherung der BBV sind Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen bis zu einem Betrag von 10.000 EUR beitragsfrei mitversichert. Gegen Beitragszuschlag besteht die Möglichkeit einer Erhöhung.

Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin

Siehe Termfix-Versicherung.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Diese Pflichtversicherung für Fahrzeughalter übernimmt berechtigte Ansprüche von Unfallgegnern und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Höhe des Versicherungsbeitrages bemisst sich unter anderem nach den sog. Typklassen. In sie werden alle Pkw-Modelle entsprechend ihrer Unfallhäufigkeit und Schadenshöhe eingestuft.

Kapitalversicherung mit Teilleistungen

Es handelt sich hierbei um eine Lebensversicherung mit mehreren Teilauszahlungen während der Vertragslaufzeit. Der Todesfallschutz bleibt auch nach den Teilauszahlungen in voller Höhe erhalten.

Krankenversicherungspflichtgrenze

Die Krankenversicherungspflichtgrenze legt fest, wann die Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers endet. Ab einer Einkommenshöhe oberhalb dieser Grenze kann sich ein Arbeitnehmer entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichern oder er entscheidet sich für die private Krankenvollversicherung.

2010 liegt diese Grenze bei 49.950 EUR pro Jahr bzw. 4.162,50 EUR monatlich.

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