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BBV Lexikon - L

Lernkostenbeihilfe

Die Lernkostenbeihilfe kann in der Kinder-Unfallversicherung und in der BBV-Kinderpolice Max Schlaubär vertraglich vereinbart werden. Sie wird gezahlt, wenn das versicherte Kind auf ärztliche Anordnung unfallbedingt dem Unterricht länger als 3 Monate fernbleiben muss.

In der Kinder-Unfallversicherung kann die Lernkostenbeihilfe in einer Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro vereinbart werden (jeweils in Schritten von 1.000 Euro).

Die Höhe der Lernkostenbeihilfe in der Kinderpolice Max Schlaubär richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Unfall-Versicherungssumme:
- bei 50.000 Euro Versicherungssumme eine Lernkostenbeihilfe von 2.000 Euro
- bei 75.000 Euro Versicherungssumme eine Lernkostenbeihilfe von 3.000 Euro
- bei 100.000 Euro Versicherungssumme eine Lernkostenbeihilfe von 4.000 Euro


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