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BBV Lexikon - S

Selbstbeteiligung (SB)

Wer einen geringen Teil des Risikos selbst tragen kann, dem steht das Instrument der Selbstbeteiligung zur Verfügung. Durch die Vereinbarung einer prozentualen oder betragsmäßig definierten SB erzielt der Versicherte niedrigere Beiträge zum Beispiel in der Rechtsschutz-, Kranken- oder Fahrzeug- (Kasko-) Versicherung.

Sparzulage

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage liegen für Vermögenswirksame Leistungen bei 17.900 EUR (Ledige) und 35.800 EUR (Verheiratete) zu versteuerndes Einkommen pro Jahr. Bei einer Anlage von VL in Aktienfonds werden maximal 400 EUR pro Jahr mit der Sparzulage von 18 Prozent gefördert.

Sterbetafeln

Sterbetafeln sind eine Rechnungsgrundlage für die Risikoberechnung. Sie beinhalten die Sterbewahrscheinlichkeiten von männlichen und weiblichen Personen in Abhängigkeit vom Alter. Sie sagen aus, wieviele von 100.000 Männern oder Frauen eines bestimmten Alters innerhalb des nächsten Jahres sterben werden.

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