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BBV Lexikon - W

Wahlleistungen im Krankenhaus

In der Krankenvollversicherung der BBV kann sich der Kunde zwischen sogenannten Wahlleistungen entscheiden:

  • Unterbringung im Einbettzimmer
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Privatärztliche Versorgung
Hat sich der Versicherte für eine oder mehrere Wahlleistungen entschieden, so kann er im Versicherungsfall dennoch auf eine oder mehrere dieser Leistungen verzichten. Zum Ausgleich erhält er dafür ein Ersatz-Krankenhaustagegeld (z.B. je 16 EUR pro Wahlleistung).

Wartezeit

Wartezeit ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht und wird sowohl in der Sozialversicherung als auch in der Privatversicherung (z.B. Krankenversicherung, Rechtsschutz) verwendet. Der Versicherungsnehmer ist bereits leistungspflichtig (Zahlung von Prämien oder Beiträgen), während der Versicherer die Gefahr noch nicht trägt und keine Leistung zu erbringen hat. Die Wartezeit soll einerseits das subjektive Risiko verringern, andererseits eine gewisse Mindestleistung des Versicherungsnehmers sicherstellen. In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen der allgemeinen (zwingend vorgeschriebenen dreimonatigen) Wartezeit und der besonderen Wartezeit je nach Tarif und Art der Leistung.

Die Wartezeiten bei der BBV:

  • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
  • Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate und gilt für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Psychotherapie.
Die allgemeine Wartezeit entfällt bei Unfall. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann auf die Einhaltung von Wartezeiten verzichtet werden. Seit dem 1.1.1997 entfällt die allgemeine Wartezeit auch bei einem Übertritt aus einer anderen privaten Krankenversicherung zur BBV-Kranken.

Voraussetzung:
Der Antragsteller/Versicherte legt eine Bescheinigung des vorherigen Versicherungsunternehmens vor, aus dem eindeutig hervorgeht:
  • Die Dauer der beim Vorversicherer ununterbrochen zurückgelegten Versicherungszeit in einer Krankenvollversicherung.
  • Das Vertragsverhältnis wurde nicht von seiten des Versicherers gekündigt.
Eine entsprechende Vorversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird dem gleichgestellt.

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