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Informationen zum Transplantationsgesetz

Ja oder nein zur Organspende? In dieser Frage ist jeder Mensch gefordert, eine sehr persönliche Entscheidung zu treffen. Tatsache ist, dass es in Deutschland viel zu wenige Spenderorgane gibt, obwohl mehr als die Hälfte der Bundesbürger einer Organspende positiv gegenüber stehen.

Broschüre

Wir unterstützen die Aufklärung zum Thema Organtransplantation in vollem Umfang und informieren Sie gerne über das Transplantationsgesetz.

In diesem Gesetz sind die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sowie die Voraussetzungen für eine Lebendspende geregelt. Gleichzeitig stellt es den Handel mit Organen unter Strafe.

Eine Organspende kann das Leben vieler schwerkranker Menschen retten und ihre Lebensqualität verbessern. Bevor Sie jedoch für sich eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich zunächst informieren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat dazu die umfassende Broschüre "Wie ein zweites Leben" mit integriertem Organspendeausweis veröffentlicht.

Organspende

Diese Broschüre wendet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich umfassend mit dem Thema Organspende beschäftigen möchten und Antworten auf vielfältige Fragen suchen. Sie schildert ausführlich den Gewinn an Lebensqualität, den eine Transplantation für betroffene Patientinnen und Patienten bedeutet, gibt Auskunft zum Thema Hirntod, schildert den Ablauf einer Organspende und beschreibt die strengen Kriterien für die Verteilung von Spenderorganen. Ergänzend werden die entsprechenden Regelungen des Transplantationsgesetzes dargestellt.

Die sachlichen Informationen werden begleitet von persönlichen Berichten betroffener Menschen, die ihre Erfahrungen, Erlebnisse und Empfindungen als Dialysepatienten, als Angehörige oder als Krankenpfleger schildern.

Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Sie die Broschüre und den Organspende-Ausweis  herunterladen.

Weitere Informationen zum Transplantationsgesetz erhalten Sie auch in Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen sowie im Internet unter www.bzga.de.

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