In den verschiedenen Bauphasen auf Ihrer Baustelle kann einiges passieren. Schäden am Rohbau, an Sachen oder Personen können Ihr Bauvorhaben ernsthaft gefährden. Deshalb sollten sich Bauherren frühzeitig gegen die größten Gefahren finanziell absichern.
Auch zahlen Banken oder Bausparkassen keine Kredite aus, wenn das Bauvorhaben nicht entsprechend abgesichert ist. Für ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist zunächst eine Absicherung gegen Feuer notwendig. Für das fertiggestellte Wohngebäude verlangt der Kreditgeber später eine Gebäude-Versicherung.
Gleichzeitig beginnt mit dem Hausbau auch Ihre Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle ausgehen. Wird beispielsweise ein Passant von herabfallenden Teilen verletzt oder fällt ein Kind in die schlecht abgesicherte Baugrube, so müssen Sie als Bauherr bzw. Bauherrin für diese Schäden aufkommen.
Ganz gleich, ob Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus planen, Ihr Haus ist für Sie von zentraler Bedeutung. Schon die teilweise oder vollständige Zerstörung während der Bauphase hätte vermutlich schwerwiegende finanzielle Folgen. Gleiches gilt für hohe Schadenersatzforderungen, die auf Sie zukommen können. Doch würden Sie über entsprechende Rücklagen verfügen?
Die BBV-Wohngebäude-Police OPTIMAL mit Rohbau-Versicherung
Die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Wohngebäude-Versicherung der BBV bietet Ihnen den notwendigen Schutz und den finanziellen Spielraum, falls es tatsächlich hart auf hart kommt. Damit Sie im Ernstfall nicht wieder ganz „bei Null“ beginnen müssen, ersetzen wir den finanziellen Schaden an Ihrem Gebäude. Das gilt auch für Schäden durch Blitzschlag, Sturm oder Hagel.
Mit der Rohbau-Versicherung der BBV-Wohngebäude-Police OPTIMAL ist Ihr entstehendes Eigenheim bereits ab Baubeginn für bis zu 24 Monate beitragsfrei gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert (im BBV-Komfort-Schutz). Die erste Prämie wird erst mit Bezug Ihrer neuen vier Wände fällig.
Lesen Sie hier mehr über die Leistungen der BBV-Wohngebäude-Police OPTIMAL.
Die BBV-Bauherren-Haftpflicht-Versicherung
Auch wenn Sie alle mit dem Bau verbundenen Aufgaben auf Fachleute übertragen, sind Sie damit nicht von Ihrer Haftungspflicht befreit. Als Bauherr bleiben Sie immer für Ihre Baustelle verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Natürlich haften auch der Architekt und das Bauunternehmen, aber nur jeweils im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Da es nahezu unmöglich ist, gegen alle Risiken wirkungsvoll vorzusorgen, sollten Sie sich gegen Ansprüche geschädigter Dritter absichern. Die BBV-Bauherren-Haftpflicht-Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro.
Eine einzige Versicherung für nahezu alle Risiken des privaten Haushalts:
Noch leistungsstärker ist nur noch die BBV-Kompakt-Police. Mit ihr sichern Sie sich gegen nahezu alle Schäden ab, die Ihnen im Privatbereich entstehen können. Die Vorteile sind so überzeugend, dass eine unabhängige Jury die BBV-Kompakt-Police mit dem 1. Platz des Produkt-Innovationspreises für Versicherungen* ausgezeichnet hat!
Wenn Sie mehr über die BBV und ihre Angebote erfahren wollen - wir sind immer für Sie da.
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