Zwei Themen beschäftigen jeden Arbeitnehmer: Zum einen steigen Einkommensbelastungen immer mehr, und bei jeder Gehaltserhöhung schlagen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung noch stärker zu Buche. Zum anderen liegt die Rentenerwartung nach heutigem Stand bei ca. 41 % des letzten Bruttoeinkommens. Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung ist also unerlässlich, aufgrund der Einkommensbelastungen jedoch zunehmend schwierig.
Mit der betrieblichen Altersversorgung der BBV wenden wir uns an alle Arbeitnehmer, die gerne Steuern sparen und ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen möchten. (Einzige Ausnahme: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, da hier andere Vorschriften gelten.)
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Gehaltsumwandlung
Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
Im Rahmen der Direktversicherung vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Teile Ihres Gehalts nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Ihr Arbeitgeber schließt daraufhin für Sie eine Rentenversicherung ab und führt einen Teil Ihres Einkommens direkt als Versicherungsbeitrag ab.
Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person, Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Das Bezugsrecht auf Leistungen im Versicherungsfall liegt von Beginn an und unwiderruflich bei Ihnen. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die dafür vereinbarte Leistung.
Damit Ihre private Direktversicherung nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV ihre Vorsorge-Produkte jetzt – für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren – mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Damit Sie wirklich rundum abgesichert sind, gilt dieses Antiblockier-System auch für eine Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.
Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge Ihrer Direktversicherung in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Dies gilt auch für viele weitere BBV-Angebote zur privaten Altersvorsorge, für die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder bei einer Risikolebensversicherung.
Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.
Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Vorsorge-ABS.
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass zukünftige Gehaltsteile zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über die BBV-Unterstützungskasse e.V. verwendet werden. Ihr Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlt den von Ihrem Bruttogehalt einbehaltenen Betrag an die Unterstützungskasse.
Die im individuellen Leistungsplan zugesicherte Renten- oder Kapitalzusage wird durch die Unterstützungskasse über eine Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung abgesichert.
Art der Finanzierung
Die Umwandlung kann sowohl aus dem laufenden Gehalt als auch aus Sonderzahlungen erfolgen. Der umgewandelte Betrag wird der individuellen Besteuerung in voller Höhe entzogen, es fällt zu diesem Zeitpunkt keine Steuer an. Liegt eine tariflich zulässige Vereinbarung vor, so ist der umgewandelte Betrag auch sozialversicherungsfrei.
Steuerliche Behandlung im Leistungsfall
Die späteren Versorgungsleistungen sind als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Die Leistung ist ebenfalls beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Ihre Sicherheit
Vom ersten Tag an ist Ihnen Ihr Anspruch sicher, ob bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma.
Wenn Sie mehr über die BBV und ihre Angebote erfahren wollen - wir sind immer für Sie da.
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