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Betriebliche Altersversorgung

Kollegen am Arbeitsplatz

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge ein wichtiger Bestandteil der Alterssicherung. Die BBV bietet Ihnen hervorragende Vorsorgemöglichkeiten, mit denen Sie zusätzlich Steuern und Sozialabgaben sparen können.

Die Situation

Zwei Themen beschäftigen jeden Arbeitnehmer: Zum einen steigen Einkommensbelastungen immer mehr, und bei jeder Gehaltserhöhung schlagen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung noch stärker zu Buche. Zum anderen liegt die Rentenerwartung nach heutigem Stand bei ca. 41 % des letzten Bruttoeinkommens. Der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung ist also unerlässlich, aufgrund der Einkommensbelastungen jedoch zunehmend schwierig.

Die Menschen

Mit der betrieblichen Altersversorgung der BBV wenden wir uns an alle Arbeitnehmer, die gerne Steuern sparen und ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen möchten. (Einzige Ausnahme: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, da hier andere Vorschriften gelten.)

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Gehaltsumwandlung
Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird.

Angebot 1: Die Direktversicherung

Im Rahmen der Direktversicherung vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Teile Ihres Gehalts nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Ihr Arbeitgeber schließt daraufhin für Sie eine Rentenversicherung ab und führt einen Teil Ihres Einkommens direkt als Versicherungsbeitrag ab.

Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person, Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Das Bezugsrecht auf Leistungen im Versicherungsfall liegt von Beginn an und unwiderruflich bei Ihnen. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die dafür vereinbarte Leistung.

Die Vorteile

  • Steuerliche Behandlung der Beiträge: Direktversicherungs-Beiträge bleiben bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2012 sind das 2.688 Euro im Jahr) steuerfrei. Zusätzlich erhöht sich dieser Betrag unter bestimmten Voraussetzungen nochmals um einen Festbetrag von 1.800 Euro pro Jahr. Insgesamt können Sie somit einen Beitrag von bis zu 4.488 Euro pro Jahr steuerfrei für den Aufbau Ihrer Altersversorgung nutzen.
  • Sozialversicherungsfreiheit: Darüber hinaus ist der umgewandelte Beitrag bis zu 2.688 Euro im Jahr sozialversicherungsfrei.
  • Steuerliche Behandlung im Leistungsfall: Im Versorgungsfall erhalten Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen die Rente direkt von der BBV. Erst zu diesem Zeitpunkt ist sie dann zu versteuern und beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
  • Arbeitgeberwechsel: Wenn Sie vorzeitig das Unternehmen verlassen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen:
    • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag und alles läuft weiter wie bisher.
    • Sie führen den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiter.
    • Der Vertrag läuft ohne weitere Beiträge mit entsprechend reduziertem Versicherungsschutz weiter.

Vorsorge-ABS - bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit

Grafik Vorsorge-ABS

Damit Ihre private Direktversicherung nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV ihre Vorsorge-Produkte jetzt – für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren – mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Damit Sie wirklich rundum abgesichert sind, gilt dieses Antiblockier-System auch für eine Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.

Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge Ihrer Direktversicherung in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Dies gilt auch für viele weitere BBV-Angebote zur privaten Altersvorsorge, für die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder bei einer Risikolebensversicherung.

Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.

Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Vorsorge-ABS.


Angebot 2: Die Unterstützungskassenzusage

Mitarbeiterin im Gespräch

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass zukünftige Gehaltsteile zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über die BBV-Unterstützungskasse e.V. verwendet werden. Ihr Arbeitgeber wird Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlt den von Ihrem Bruttogehalt einbehaltenen Betrag an die Unterstützungskasse.

Die im individuellen Leistungsplan zugesicherte Renten- oder Kapitalzusage wird durch die Unterstützungskasse über eine Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung abgesichert.

Art der Finanzierung
Die Umwandlung kann sowohl aus dem laufenden Gehalt als auch aus Sonderzahlungen erfolgen. Der umgewandelte Betrag wird der individuellen Besteuerung in voller Höhe entzogen, es fällt zu diesem Zeitpunkt keine Steuer an. Liegt eine tariflich zulässige Vereinbarung vor, so ist der umgewandelte Betrag auch sozialversicherungsfrei.

Steuerliche Behandlung im Leistungsfall
Die späteren Versorgungsleistungen sind als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Die Leistung ist ebenfalls beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Ihre Sicherheit
Vom ersten Tag an ist Ihnen Ihr Anspruch sicher, ob bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma.

Die Vorteile

  • Sie bauen eine zusätzliche, attraktive Altersversorgung auf.
  • Den umgewandelten Betrag entziehen Sie in voller Höhe der Besteuerung.
  • Auf den umgewandelten Betrag entfallen keine Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sicherheit vom ersten Tag, auch bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wenn Sie mehr über die BBV und ihre Angebote erfahren wollen - wir sind immer für Sie da.

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