Die Altersrenten sind gefährdet
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland führt dazu, dass die Anzahl der jüngeren Menschen ständig abnimmt. Dadurch stehen immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentnern gegenüber. Obwohl der Staat mit der Rentenreform 2000 die Notbremse zog, wird das Rentenniveau in den nächsten 30 Jahren von derzeit 70 Prozent auf 41 Prozent des letzten Bruttoeinkommens sinken. Durch die Anhebung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre wird ein vorzeitiger Ruhestand schließlich noch teurer: 3,6 Prozent Rentenabschlag für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen wollen - lebenslang!
Private Vorsorge wird gefördert
Um die in Zukunft immer größer werdende Rentenlücke auszugleichen, unterstützt der Staat jeden Bürger beim Aufbau seiner privaten Zukunftsvorsorge mit Steuervorteilen. Der Weg ist ganz einfach: Schließen Sie die BBV-Basis-Rente ab. Die Aufwendungen für diese private Zukunftsvorsorge können Sie jedes Jahr bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Die Basis-Rente ermöglicht einem großen Teil der Bevölkerung, aus unversteuertem Einkommen privat für das Alter vorzusorgen. Sie eignet sich insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Angestellte mit höherer Steuerlast und insbesondere für ältere Vorsorger.
Die staatlich geförderte Basis-Rente muss verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
Doch damit nicht genug! Die BBV-Basis-Rente XXL bietet Ihnen darüber hinaus
Damit Ihre Basis-Rente nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV ihre Vorsorge-Produkte jetzt – für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren – mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Damit Sie wirklich rundum abgesichert sind, gilt dieses Antiblockier-System auch für eine Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.
Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge für die BBV-Basis-Rente in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Dies gilt auch für viele weitere BBV-Angebote zur privaten Altersvorsorge, bei einer Direktversicherung, für die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder bei einer Risikolebensversicherung.
Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.
Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Vorsorge-ABS.
Hohe Förderung in der Ansparphase
Ihre jährliche Förderung kann sich sehen lassen. Gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können die Beiträge zur Basis-Rente als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) geltend gemacht werden.
Dabei gelten Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen: für Alleinstehende 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten 40.000 Euro. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören nicht sonstige Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Diese Unterscheidung der Vorsorgeaufwendungen hat der Gesetzgeber seit 2007 eingeführt, so dass die Beiträge zur Basis-Rente nun separat geltend gemacht werden können.
In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 können die Beiträge für die Basis-Rente jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Die Berücksichtigungsquote beträgt im Jahr 2010 allerdings bereits 70 Prozent. In den Folgejahren steigt sie automatisch jährlich um 2 Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 schließlich 100 % erreicht sind.
Die Steuerersparnis erhalten Sie direkt vom Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung erstattet.
Steuerliche Behandlung während der Rentenphase
Rentenleistungen aus der Basisrente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und lebenslang festgeschrieben. Ab 2010 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu 60 % versteuert werden. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 % an, danach bis 2040 um 1 %. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Basis-Renten dauerhaft voll zu versteuern. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur geringe Steuerbeträge anfallen.
Steuerersparnis senkt Eigenbeiträge
Die hohe staatliche Förderung reduziert Ihren Eigenbeitrag erheblich. Investieren Sie Ihre Steuerersparnis am besten gleich mit in Ihre Zukunftsvorsorge und profitieren Sie so von einer deutlich höheren Rente im Alter. So können Sie zum Beispiel Ihre Altersversorgung mit den Förderstufen mitwachsen lassen, indem Sie die dynamische Anpassung von Beiträgen und Leistung vereinbaren. Oder Sie nutzen die Möglichkeit jährlicher Zuzahlungen und schöpfen so Ihren Steuervorteil optimal aus.
Einmalige Beitragszahlung statt laufender Beiträge
Vor allem wenn Sie ein älterer Vorsorger sind, ist die Basisrente mit einmaliger Beitragszahlung interessant. Je eher Sie in Rente gehen, umso mehr profitieren sie von der teilweisen noch hohen Steuerbefreiung Ihrer Auszahlung, die für spätere Jahrgänge immer geringer wird. Zugleich können Sie für Ihre Beiträge oder Einmalzahlung die Steuervorteile in Anspruch nehmen. Wenn Sie nahe dem Renteneintrittsalter sind und eine Verrentung von freien Geldern, etwa aus einer Kapitallebensversicherung, wünschen, sollten Sie sich unbedingt näher über die BBV-Basisrente informieren.
Für eine konsequente private Altersvorsorge ist es nie zu früh. Werden Sie jetzt aktiv und unternehmen Sie etwas für Ihre Zukunft! Die BBV-Basis-Rente bietet Ihnen dazu beste Chancen. Wenn Sie mehr über die BBV und ihre Angebote erfahren wollen - wir sind immer für Sie da.
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