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Die Riester-Rente: Holen Sie raus, was für Sie drin ist!

Die gesetzliche Rentenversicherung kann keinen sorglosen Lebensabend garantieren. Umso mehr kommt es auf Ihre private Zusatzvorsorge an. Mit der gesetzlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente wird Ihre Initiative zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge belohnt.

Die Situation

Die Altersrenten sinken
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentnern gegenüberstehen. Obwohl der Staat mit der Rentenreform 2000 die Notbremse zog, wird das Rentenniveau in den nächsten 30 Jahren von derzeit 70 Prozent auf 41 Prozent sinken. Auch Beamte werden von den Rentenkürzungen massiv betroffen sein.

Private Vorsorge wird gefördert
Um die in Zukunft immer größer werdende Rentenlücke auszugleichen, unterstützt der Staat alle Arbeitnehmer, Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst beim Aufbau ihrer privaten Zukunftsvorsorge. Dabei gibt es verschiedene Zulagen und Förderungswege, die von Einkommen und Familie abhängen.

Die Riester-Rente: Staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge

Arbeitnehmer, Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst sollen auf freiwilliger Basis zusätzliche Eigenvorsorge treffen. Seit 2002 wird diese Privatinitiative im Rahmen der so genannten Riester-Rente vom Staat durch Zulagen und ggf. Steuervergünstigungen kräftig gefördert.

Holen Sie raus, was für Sie drin ist!
Um die volle Förderzulage zu erhalten, sollten Sie mindestens 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres - abzüglich der Zulagen - in einen staatlich geförderten Vorsorge-Vertrag einzahlen. Ihre Beiträge werden dann bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro gefördert. Selbstverständlich können Sie auch weniger ansparen. Allerdings wird Ihre private Altersvorsorge dann auch entsprechend weniger gefördert, das bedeutet, Sie erhalten eine geringere Zulage.

Die Zulage besteht aus einer Grund- und einer Kinderzulage:

  • Die Grundzulage beträgt pro Person 154 Euro.
  • Pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine Zulage von 185 Euro, für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren sind, wurde die Zulage auf 300 Euro erhöht.
Bei Verheirateten steht jedem Ehegatten die Grundzulage gesondert zu, sofern beide Ehepartner pflichtversichert sind. Hat nur ein Ehepartner Anspruch auf Förderung, geht der andere nicht leer aus, wenn für diesen ein eigener Fördervertrag besteht.


Ihre staatliche Zulage wird vom Zulagenamt direkt auf Ihren BBV-Vertrag überwiesen. Zusätzlich können Sie einen Sonderausgabenabzug bei der Steuer erhalten. Ob Sie beim steuerlichen Sonderausgabenabzug einen größeren Steuervorteil haben, prüft das Finanzamt im Nachhinein bei Ihrer Einkommensteuererklärung. Ist das der Fall, gibt es zusätzlich eine Steuererstattung für Sie.


Die Vorteile

Sofort Steuern sparen
Die Beiträge für Ihre geförderte Altersvorsorge werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Erst Ihre späteren Rentenzahlungen unterliegen der Steuer. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen.

Anspruch auf Förderung
Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, hat Anspruch auf Förderung. Dazu gehören Arbeitnehmer, Auszubildende, nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben. Auch Beamte haben Anspruch auf Förderung.

Sofort Geld vom Staat
Nur Ihre monatlichen Eigenbeiträge zahlen Sie selbst, die staatliche Zulage wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nach Antragstellung unmittelbar Ihrem begünstigten Vertrag gutgeschrieben.

Das Produkt: Der BBV-Förderplan GARANTIEhoch3

Mit dem neuen BBV-Förderplan GARANTIEhoch3 liegen Sie genau richtig. Denn die Zusatzrente bietet Ihnen alle Vorteile einer attraktiven Zukunftsvorsorge bei maximaler staatlicher Förderung:

  • Hohe Renditechancen an der Börse mit Beitragsgarantie
  • Die Geld-zurück-Garantie kann deutlich über 100 Prozent steigen.
  • Lebenslang garantierte Rente
  • Zulagen und Steuererleichterungen vom Staat

So funktioniert der BBV-Förderplan GARANTIEhoch3:
Die BBV legt Ihre Sparanteile in den Garantiefonds "DWS Flexpension II" 1) an. Dieser innovative Investmentfonds bietet Ihnen attraktive Renditechancen an der Börse und gewährleistet gleichzeitig die bestmögliche Absicherung, die es derzeit gibt. Selbst wenn die Börse schlecht läuft, erhalten Sie mindestens 100 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Denn über die Höchststandsgarantie werden die an der Börse erzielten Gewinne systematisch abgesichert.  Je nachdem, welche Laufzeit Sie wählen und wie sich die Börse entwickelt, kann damit auch die Beitragsgarantie ganz erheblich steigen.

...und so funktioniert die Höchststandsgarantie:
Während der Laufzeit wird an jährlich 13 Stichtagen 2) der aktuelle Anteilswert des Garantiefonds mit den vorangegangenen Stichtagen verglichen. Liegt der aktuelle Wert höher als der bisher garantierte Wert, erhöht sich das Garantie-Niveau. Ist der Kurswert niedriger, bleibt der bisherige Garantiewert erhalten. Das Niveau der Höchststandsgarantie kann nur steigen oder gleich bleiben, aber niemals sinken.

Ihr Vorsorge-ABS bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit - ohne Mehrbeitrag!

Grafik Vorsorge-ABS

Damit Ihre Riester-Rente nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV ihre Vorsorge-Produkte jetzt – für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren – mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Damit Sie wirklich rundum abgesichert sind, gilt dieses Antiblockier-System auch für eine Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.

Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge für die BBV-Riester-Rente in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Dies gilt auch für viele weitere BBV-Angebote zur privaten Altersvorsorge, bei einer Direktversicherung, für die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder bei einer Risikolebensversicherung.

Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.

Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Vorsorge-ABS.


Weitere Vorteile

  • Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie sich zu Rentenbeginn in einer Summe auszahlen lassen.
  • Kaufen Sie ein Eigenheim, so können Sie vorübergehend auf das eingezahlte Kapital zurückgreifen.
  • Keine Gesundheitsprüfung bei der Antragsannahme
  • Der BBV-Förderplan GARANTIEhoch3 wird nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.

Mindestdauer

Für die staatlich geförderte Altersvorsorge schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdauer der Versicherung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema GARANTIEhoch3 und zur Funktionsweise des Garantiefonds "DWS Flexpension II" lesen Sie hier.

1)

Der Garantiefonds "DWS FlexPension II" ist ein Fonds der DWS Investment S.A.

2)

Die Höchststandsgarantie wird einmal im Monat (1. Bankarbeitstag in Frankfurt am Main) sowie im Dezember am 6. Handelstag vor Monatsende festgeschrieben. Kursschwankungen, die zwischen den Stichtagen auftreten können, werden nicht berücksichtigt.

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