Die Altersrenten sinken
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentnern gegenüberstehen. Obwohl der Staat mit der Rentenreform 2000 die Notbremse zog, wird das Rentenniveau in den nächsten 30 Jahren von derzeit 70 Prozent auf 41 Prozent sinken. Auch Beamte werden von den Rentenkürzungen massiv betroffen sein.
Private Vorsorge wird gefördert
Um die in Zukunft immer größer werdende Rentenlücke auszugleichen, unterstützt der Staat alle Arbeitnehmer, Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst beim Aufbau ihrer privaten Zukunftsvorsorge. Dabei gibt es verschiedene Zulagen und Förderungswege, die von Einkommen und Familie abhängen.
Arbeitnehmer, Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst sollen auf freiwilliger Basis zusätzliche Eigenvorsorge treffen. Seit 2002 wird diese Privatinitiative im Rahmen der so genannten Riester-Rente vom Staat durch Zulagen und ggf. Steuervergünstigungen kräftig gefördert.
Holen Sie raus, was für Sie drin ist!
Um die volle Förderzulage zu erhalten, sollten Sie mindestens 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres - abzüglich der Zulagen - in einen staatlich geförderten Vorsorge-Vertrag einzahlen. Ihre Beiträge werden dann bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro gefördert. Selbstverständlich können Sie auch weniger ansparen. Allerdings wird Ihre private Altersvorsorge dann auch entsprechend weniger gefördert, das bedeutet, Sie erhalten eine geringere Zulage.
Die Zulage besteht aus einer Grund- und einer Kinderzulage:
Sofort Steuern sparen
Die Beiträge für Ihre geförderte Altersvorsorge werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Erst Ihre späteren Rentenzahlungen unterliegen der Steuer. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen.
Anspruch auf Förderung
Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, hat Anspruch auf Förderung. Dazu gehören Arbeitnehmer, Auszubildende, nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben. Auch Beamte haben Anspruch auf Förderung.
Sofort Geld vom Staat
Nur Ihre monatlichen Eigenbeiträge zahlen Sie selbst, die staatliche Zulage wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nach Antragstellung unmittelbar Ihrem begünstigten Vertrag gutgeschrieben.
Mit dem neuen BBV-Förderplan GARANTIEhoch3 liegen Sie genau richtig. Denn die Zusatzrente bietet Ihnen alle Vorteile einer attraktiven Zukunftsvorsorge bei maximaler staatlicher Förderung:
So funktioniert der BBV-Förderplan GARANTIEhoch3:
Die BBV legt Ihre Sparanteile in den Garantiefonds "DWS Flexpension II" 1) an. Dieser innovative Investmentfonds bietet Ihnen attraktive Renditechancen an der Börse und gewährleistet gleichzeitig die bestmögliche Absicherung, die es derzeit gibt. Selbst wenn die Börse schlecht läuft, erhalten Sie mindestens 100 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Denn über die Höchststandsgarantie werden die an der Börse erzielten Gewinne systematisch abgesichert. Je nachdem, welche Laufzeit Sie wählen und wie sich die Börse entwickelt, kann damit auch die Beitragsgarantie ganz erheblich steigen.
...und so funktioniert die Höchststandsgarantie:
Während der Laufzeit wird an jährlich 13 Stichtagen 2) der aktuelle Anteilswert des Garantiefonds mit den vorangegangenen Stichtagen verglichen. Liegt der aktuelle Wert höher als der bisher garantierte Wert, erhöht sich das Garantie-Niveau. Ist der Kurswert niedriger, bleibt der bisherige Garantiewert erhalten. Das Niveau der Höchststandsgarantie kann nur steigen oder gleich bleiben, aber niemals sinken.
Damit Ihre Riester-Rente nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV ihre Vorsorge-Produkte jetzt – für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren – mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Damit Sie wirklich rundum abgesichert sind, gilt dieses Antiblockier-System auch für eine Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.
Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge für die BBV-Riester-Rente in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Dies gilt auch für viele weitere BBV-Angebote zur privaten Altersvorsorge, bei einer Direktversicherung, für die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder bei einer Risikolebensversicherung.
Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.
Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Vorsorge-ABS.
Für die staatlich geförderte Altersvorsorge schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdauer der Versicherung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema GARANTIEhoch3 und zur Funktionsweise des Garantiefonds "DWS Flexpension II" lesen Sie hier.
1)
Der Garantiefonds "DWS FlexPension II" ist ein Fonds der DWS Investment S.A.
Die Höchststandsgarantie wird einmal im Monat (1. Bankarbeitstag in Frankfurt am Main) sowie im Dezember am 6. Handelstag vor Monatsende festgeschrieben. Kursschwankungen, die zwischen den Stichtagen auftreten können, werden nicht berücksichtigt.
| Telefon: | 01801 / 228 366 * |
| 089 / 6787-1111 | |
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