Wer von Arbeitslosigkeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit betroffen ist, hat meistens deutliche Einkommensverluste zu verkraften und muss sparen. Und doch möchte man seine Zukunftsvorsorge auch in dieser Situation fortsetzen!
Die Frage ist nur: Könnten Sie unter diesen Umständen Ihre Vorsorgeziele unverändert verfolgen? Unsere Antwort: Ja, Sie können – mit der BBV!
Damit Ihre Vorsorge nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV nahezu alle Vorsorge-Produkte jetzt - für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren - mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Der Schutz gilt für alle unten aufgeführten Vorsorgeverträge, deren Vertragsbeginn zwischen dem 01. Juni 2010 und 31. Dezember 2011 liegt.
Dieses Antiblockier-System gilt auch auch für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.
Dieses Top-Extra bedeutet konkret: Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge Ihrer privaten Altersvorsorge, Einzel-Direktversicherung durch Entgeltumwandlung, Risiko-Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Das schafft Ihnen finanziellen Freiraum, um Ihre Vorsorge unverändert weiterzuführen.
Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.
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