Wenn es ernst wird, springt die gesetzliche Rentenversicherung zwar in gewisser Weise für Sie und Ihre Angehörigen ein - doch wie sieht es tatsächlich aus, wenn Sie z.B. durch einen Unglücksfall als Hauptversorger/in ausfielen? Die gesetzliche Absicherung Ihrer Angehörigen beträgt lediglich 24 % Ihres letzten Bruttoverdienstes. Bestimmt zu wenig, um den derzeitigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten! Auch als Rentner/in möchten Sie Ihren gewohnten Lebensstil bestimmt nicht ohne weiteres aufgeben. Doch nach den heutigen Erkenntnissen stehen höchstens 41 % Ihres letzten Bruttoeinkommens als Rente zur Verfügung.
Ob Ausbildung oder Beruf, angestellt, selbstständig oder im öffentlichen Dienst tätig, ob Sie bereits für eine Familie sorgen oder erst an deren Gründung denken - die Kapital-Lebensversicherung lässt sich maßgeschneidert an Ihre Ansprüche anpassen. Und sie kombiniert auf clevere Weise die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen mit Ihrer persönlichen Altersvorsorge.
Die Kapital-Lebensversicherung der BBV ist der Grundbaustein zu einer soliden Vermögensbildung für das Alter sowie zur Absicherung Ihrer Familie für den Todesfall. Ihre Beiträge können Sie dynamisch an Einkommen und Lebensstandard anpassen, wodurch auch Ihr Versorgungskapital im entsprechenden Maß wächst.
Dass es sich bei der Kapital-Lebensversicherung um eine Gewinn bringende Geldanlage handelt, dürfte nahezu selbstverständlich sein. Wer aber auf eine zusätzliche Renditechance nicht verzichten möchte, der kann die Überschüsse, die bis zum vereinbarten Ablauftermin seines Vertrages anfallen, in ausgewählte Aktienfonds fließen lassen. Und sollten Sie irgendwann plötzlich höheren Kapitalbedarf haben, so können Sie ab dem Abruftermin auf das angesparte Kapital zugreifen.
Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt, was mit Ihrer Kapital-Lebensversicherung passiert, wenn Sie die Beiträge aus eigener Kraft nicht mehr zahlen können - z.B. wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit in Ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt werden.
Die beruhigende Antwort: je nach Wunsch bieten wir Ihnen kostengünstige Möglichkeiten, sich gegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Unfalltod abzusichern.
Damit Ihre Kapital-Lebensversicherung nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV ihre Vorsorge-Produkte jetzt – für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren – mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Damit Sie wirklich rundum abgesichert sind, gilt dieses Antiblockier-System auch für eine Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.
Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge Ihrer Lebensversicherung in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Dies gilt auch für viele weitere BBV-Angebote zur privaten Altersvorsorge, bei einer Direktversicherung, für die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder bei einer Risikolebensversicherung.
Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.
Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Vorsorge-ABS.
Die BBV hält ein großes Angebot an kapitalbildenden Lebensversicherungen für Sie bereit. Denn es ist wichtig, dass Sie aus vielen individuellen und flexiblen Lösungsmöglichkeiten wählen können. Unsere Spezialisten vor Ort beraten Sie gerne! Die Vermittlersuche bringt Sie mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung.