Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentnern gegenüberstehen. Obwohl der Staat mit der Rentenreform 2000 die Notbremse zog, wird das Rentenniveau in den nächsten 30 Jahren von derzeit 70 Prozent auf 41 Prozent sinken. Auch Beamte werden von den Rentenkürzungen massiv betroffen sein.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann keinen sorglosen Lebensabend garantieren. Umso mehr kommt es auf Ihre private Zusatzvorsorge an.
Um die in Zukunft immer größer werdende Rentenlücke auszugleichen, unterstützt der Staat alle Arbeitnehmer, Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst beim Aufbau ihrer privaten Zukunftsvorsorge. Dabei gibt es verschiedene Zulagen und Förderungswege, die von Einkommen und Familie abhängen.
Holen Sie raus, was für Sie drin ist!
Um die volle Förderzulage zu erhalten, sollten Sie mindestens 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres - abzüglich der Zulagen - in einen staatlich geförderten Vorsorge-Vertrag einzahlen. Ihre Beiträge werden dann bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro gefördert. Selbstverständlich können Sie auch weniger ansparen. Allerdings wird Ihre private Altersvorsorge dann auch entsprechend weniger gefördert, das bedeutet, Sie erhalten eine geringere Zulage.
Die Zulagen und Steuervorteile
Ihre staatliche Zulage wird vom Zulagenamt direkt auf Ihren BBV-Vertrag überwiesen und reduziert ihren Eigenbeitrag deutlich. Zusätzlich können Sie einen Sonderausgabenabzug bei der Steuer erhalten. Ob Sie beim steuerlichen Sonderausgabenabzug einen größeren Steuervorteil haben, prüft das Finanzamt im Nachhinein bei Ihrer Einkommensteuererklärung. Ist das der Fall, gibt es zusätzlich eine Steuererstattung für Sie.
Mindestdauer
Für die staatlich geförderte Altersvorsorge schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdauer der Versicherung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor.
Sofort Steuern sparen
Die Beiträge für Ihre geförderte Altersvorsorge werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Erst Ihre späteren Rentenzahlungen unterliegen der Steuer. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen.
Anspruch auf Förderung
Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss, hat Anspruch auf Förderung. Dazu gehören Arbeitnehmer, Auszubildende, nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben. Auch Beamte haben Anspruch auf Förderung.
Sofort Geld vom Staat
Nur Ihre monatlichen Eigenbeiträge zahlen Sie selbst, die staatliche Zulage wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nach Antragstellung unmittelbar Ihrem begünstigten Vertrag gutgeschrieben.
Zusätzliche Flexibilität
Neben dem Abbau bürokratischer Hürden wie z.B. durch die Einführung des neuen Dauerzulagenantrags wurde die Riester-Rente zwischenzeitlich flexibler gestaltet :
Mit der neuen BBV-Riesterrente ZUKUNFT liegen Sie genau richtig. Denn sie bietet Ihnen alle Vorteile einer attraktiven Zukunftsvorsorge:
Damit Ihre Riester-Rente nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV ihre Vorsorge-Produkte für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Damit Sie wirklich rundum abgesichert sind, gilt dieses Antiblockier-System auch für eine Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.
Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge für Ihren Vorsorgevertrag in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt*. Dies gilt auch für viele weitere BBV-Angebote zur privaten Altersvorsorge, bei einer Direktversicherung, für die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder bei einer Risikolebensversicherung.
Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.
Lesen Sie hier detaillierte Informationen zum Vorsorge-ABS.
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* Der Versicherungsschutz gilt für alle erwerbstätigen Privatkunden, die bei Abschluss mindestens 18 Jahre und höchstens 60 Jahre alt sind. Für Beamte gilt das Vorsorge-ABS nicht, ebenso wie für Saisonarbeiter, speziell projektgebundene Arbeiter, Auszubildende und Wehrpflicht- oder Zivildienstleistende. Im Schadenfall werden bis zu 1.000 Euro monatlich geleistet.