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Vermögenswirksame Leistungen

Damit aus kleinen Summen ein kleines Vermögen werden kann, bietet Ihnen die BBV eine sinnvolle Auswahl an geeigneten Anlageformen für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) an.

Die Situation

Monat für Monat zahlen Sie als Arbeitnehmer Steuern an den Staat. VL bieten vielen Arbeitnehmern die Chance, sich beim Vermögensaufbau auch einmal durch den Staat unterstützen zu lassen.

Die Menschen

VL können grundsätzlich nur Arbeitnehmer erhalten. Berechtigt sind u.a. auch Auszubildende, Praktikanten, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Sie sind beschäftigt und erhalten keine vermögenswirksamen Leistungen?
Dann fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber, ob Sie nicht auch wie viele andere Arbeitnehmer VL erhalten können. VL sind grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Will der Arbeitgeber keine VL zahlen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre vermögenswirksamen Leistungen selbst aufzubringen, um ggf. in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Dazu bitten Sie Ihren Arbeitgeber, einen Teil Ihres Gehalts direkt in die von Ihnen gewählte Anlageform zu überweisen.

Vermögenswirksame Leistungen

Bis zu 40 EUR werden monatlich direkt vom Arbeitgeber in eine nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform überwiesen. Zu diesen Anlageformen zählen Bausparverträge und Aktienfonds wie z.B. der BBV-Fonds Aktien Welt.

Bis zu folgenden Einkommensgrenzen erhalten Sie vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage:
Ledige nicht mehr als 20.000 EUR, Verheiratete nicht mehr als 40.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen.

Wichtig: Insbesondere bei Verheirateten mit Kindern kann aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge, die sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können, das tatsächliche Bruttoeinkommen deutlich höher sein.

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage und des staatlich geförderten Höchstbetrags sind abhängig von der gewählten Anlageform:

Bei Einzahlung in einen Bausparvertrag:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 %
Staatlich geförderter Höchstbetrag: 470 EUR jährlich

Bei Einzahlung in Aktienfonds:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 %
Staatlich geförderter Höchstbetrag: 400 EUR jährlich

Es gilt eine Mindestanlagedauer von 7 Jahren. Die Frist beginnt jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Detaillierte Informationen zu den Themen Vermögenswirksame Leistungen und Bausparen hält Ihr BBV-Vermittler oder unser Bauspar-Partner BHW für Sie bereit!

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