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Das Vorsorge-ABS - neu und einmalig in Deutschland!

Grafik Vorsorge-ABS

Ihre BBV-Zukunftsvorsorge gibt es ab sofort mit finanziellem Schutz bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Ohne Mehrbeitrag - automatisch mit dabei!

Wer von Arbeitslosigkeit oder längerer Arbeitsunfähigkeit betroffen ist, hat meistens deutliche Einkommensverluste zu verkraften und muss sparen. Und doch möchte man seine Zukunftsvorsorge auch in dieser Situation fortsetzen!

Die Frage ist nur: Könnten Sie unter diesen Umständen Ihre Vorsorgeziele unverändert verfolgen?
Unsere Antwort: Ja, Sie können – mit der BBV!

Ab sofort läuft die Aktion "Vorsorge-ABS"

Damit Ihre Vorsorge nicht durch eine vorübergehende Arbeitslosigkeit blockiert wird, hat die BBV nahezu alle Vorsorge-Produkte jetzt - für einen Absicherungszeitraum von rund 5 Jahren - mit einem “Vorsorge-Antiblockier-System“ ausgestattet. Der Schutz gilt für alle unten aufgeführten Vorsorgeverträge, deren Vertragsbeginn zwischen dem 01. Juni 2010 und 01. Mai 2011 liegt.

Dieses Antiblockier-System gilt auch auch für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit. Und zwar genau ab dann, wenn die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.

Dieses Top-Extra bedeutet konkret: Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge Ihrer privaten Altersvorsorge, Direktversicherung, Risiko-Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr lang weiterbezahlt. Das schafft Ihnen finanziellen Freiraum, um Ihre Vorsorge unverändert weiterzuführen.

Und das Beste: Für diese zusätzliche Absicherung entsteht Ihnen kein Mehrbeitrag.

Ihre Vorteile

  • Das Vorsorge-ABS ist bei allen nachfolgenden Vorsorge-Verträgen, bei denen laufende Beiträge gezahlt werden, automatisch eingeschlossen:
    - bei privater Altersvorsorge (auch Riester und Rürup-Verträge)
    - bei privaten Direktversicherungen
    - bei Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
    - bei Risikoversicherungen
    - bei eingeschlossenen Zusatzversicherungen  
  • Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.  
  • Ohne Wartezeiten! Der Versicherungsschutz gilt ab Vertragsbeginn für rund 5 Jahre.  
  • Bei einer länger als 3 Monate (Karenzzeit) andauernden unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder einer länger als 42 Tage (Karenzzeit) andauernden Arbeitsunfähigkeit zahlt die London General Insurance Company Limited an die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG für jeden weiteren Monat der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Versicherungsleistung zugunsten Ihres Leben-Vertrages.  
  • Die laufenden Zahlbeiträge werden pro Leistungsfall bis zu 12 Monate lang übernommen. Auch wiederholte Fälle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind versichert, die Gesamtleistungsdauer umfasst bis zu 36 Monate.  
  • Durch das Vorsorge-ABS entsteht kein Mehrbeitrag für Sie.

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